Vollzeit + Honorartätigkeit: was muss ich beachten?
Ich arbeite Vollzeit festangestellt. Sozialabgaben, Krankenkasse und Steuern werden dann vom Bruttolohn abgezogen. Eine Steuererklärung mache ich zurzeit nicht, da nicht vorteilhaft wäre. Nun habe ich evtl. die Möglichkeit nebenbei auf Honorarbasis als Fremdsprachen Dozentin zu arbeiten. Die Nebentätigkeit möchte ich für Spaß statt für Geld machen. Wie wird das steuerlich geregelt? Was soll ich beachten, um die steuerliche Betrachtung zu vereinfachen (z.B. soll ich lieber unter ein bestimmtes Einkommen bleiben?) Ist die Steuererklärung in jedem Fall pflicht? Welche Steuern oder sonstiges werden denn vom Honorar abgezogen? Muss ich auch sozialabgaben trotzdem bezahlen? Vielen Dank
2 Antworten
Eine Steuererklärung mache ich zurzeit nicht, da nicht vorteilhaft wäre.
Das weiß man immer erst, wenn man es durchgerechnet hat.
Nun habe ich evtl. die Möglichkeit nebenbei auf Honorarbasis als Fremdsprachen Dozentin zu arbeiten.
Schön.
Die Nebentätigkeit möchte ich für Spaß statt für Geld machen.
Auf Spaß müsste man nur Vergnügungssteuer zahlen. Wenn Du kein Geld nimmst, hast Du kein Einkommensteuerproblem.
(z.B. soll ich lieber unter ein ist ein bestimmtes Einkommen bleiben?)
Also doch etwas Geld nehmen?
Ist die Steuererklärung in jedem Fall pflicht?
Ja, wenn der Gewinn (nicht die Einnahmen, sondern Einnahmen abzüglich Kosten) über 410,- Euro pro Jahr ist.
Welche Steuern oder sonstiges werden denn vom Honorar abgezogen? Muss ich auch sozialabgaben trotzdem bezahlen?
Sozialabgaben fallen nicht an.
Steuern weren nicht abgezogen, sondern die sind zu zahlen, wenn der Steuerbescheid kommt.
Die Höhe hängt von normalen Gehalt ab. Liegt das bei über 60.000,- im Jahr, fallen 40 % Steuern an. sonst ca. 30-35 %
Wenn die Kurse von einem Verein, oder gemeinnützigen Träger veranstaltet werden, könnten bis zu 2.400,- Euro durch die Übungsleiterpauschale steuerfrei sein.
Die Nebentätigkeit möchte ich für Spaß statt für Geld machen.
Spaß ist nicht steuerpflichtig, Einkünfte, die sich aus Einnahmen in Geld generieren dagegen schon.
Eine Steuererklärung mache ich zurzeit nicht, da nicht vorteilhaft wäre.
Die Abgabe einer ESt- und USt-Erklärung wäre dann Pflicht, egal, ob vorteilhaft.
Die Einkünfte aus der Honorartätigkeit werden grundsätzlich zu deinen Einkünften aus der Vollzeittätigkeit dazugerechnet. Es ist also mit einer Steuernachzahlung zu rechnen.
Je nach dem, für wen du arbeitest, käme auch eine Steuerbefreiung (Übungsleiterpauschale) in Frage.