Pendlerpauschale bei einem Ferienjob (Student)?
Hallo, ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale. Es geht darum, dass ich einen Ferienjob ausübe und 36km entfernt von der Arbeitsstelle bin. Ich bin zurzeit Student und fahre mit dem Bus und der Bahn zur Arbeit. In meinem Ferienjob werde ich 2400€ brutto verdienen. Nun stell sich mir die Frage; kann ich dies in der Steuererklärung absetzen und somit mein Geld für die Fahrt zurückbekommen?
1 Antwort
Brauchst Du gar nicht, denn Dein Ferienjob ist zum einen eine kurzfristige Beschäftigung, für die keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind und zum anderen liegt Dein Einkommen deutlich unterhalb des jährlichen Existenzminimums (9408 Euro in 2020 ) , so dass Du via vereinfachter Steuererklärung ( ab Beginn 2021 ) auch ohne Pendlerpauschale Deine komplette Lohnsteuer erstattet bekommen wirst.
Ich muss die Entfernungspauschale also gar nicht in der Steuererklärung vermerken
Du brauchst und Du sollst gar keine Steuererklärung anzufertigen. Du bist Student ...ist Dir jetzt klar, warum keine Steuererklärung gemacht werden soll?
Es ist etwas anderes, wenn Du gerade im Master bist oder es sich hier um ein anderweitiges Zweitstudium handelt.
Was ist das denn für ein .....
warum sollte denn dieser Student die 300 Euro verschenken, welche im Rahmen dieses Ferienjobs einbehalten werden, wenn er diese 2400 Euro in einem Kalendermonat verdient?
FS muss nur den Mantelbogen ausfüllen und die Einkommensteuererklärung ist erledigt.
Ne ne wilees. Gilt nicht. Beim Fragesteller gilt ziemlich sicher die Pauschalversteuerung um diesen ganzen Hick Hack nämlich zu umgehen. Die kriegt er direkt vom Arbeitgeber erstattet ... !
Deswegen hat der Fragesteller auch ganz schnell abgenickt, als es um die Entfernungspauschale ging, denn die kann er gar nicht mehr wirksam machen.
Daher: Lohnsteuererklärungen bei Studenten im Bachelor, ...., das war noch nie eine gute Idee ... ;-) Macht ja auch kaum einer, wenn er sparen will und mehr pro Monat raushaben will.
Guckst Du hier:
Pauschalversteuerung oder Lohnsteuerabzug?Es gibt zwei Möglichkeiten, Einkommen aus kurzfristiger Beschäftigung (Praktikum oder Ferienjob) zu versteuern: Entweder per Lohnsteuer oder per Pauschalversteuerung. Bei zweiter Variante zahlen Studenten pauschal eine Steuer in Höhe von 25 Prozent auf ihr Einkommen, sofern sie den Grundfreibetrag überschreiten. Ein Nachteil im Vergleich zur Arbeit auf Lohnsteuer ist, dass bei der Pauschalversteuerung keine Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Das heißt, bspw. Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort können nicht von der Steuer abgesetzt oder als Verlustvortrag geltend gemacht werden. Zudem bekommen Studenten die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer in voller Höhe zurück, wenn der Grundfreibetrag am Jahresende nicht überschritten wurde.
Genau. Zu dem steuerlichen Grundfreibetrag von 9.401,-€ (der bezieht sich nur auf das "zu versteuernde Einkommen") kommt ja auch noch die Werbungskostenpauschale von 1.000,-€, die automatisch berücksichtigt wird. Man muss generell also Fahrtkosten etc. nur angeben, wenn man diese Pauschale überschreitet.
Stimmt, die Anlage N muss bereits für das Kalenderjahr 2019 nicht abgegeben werden, wenn die vom Arbeitgeber übermittelten Daten richtig sind, keine Werbungskosten über 1.000 Euro geltend gemacht werden sollen und die Besonderheiten aus Zeile 21 bis 27 nicht vorliegen.
Nachzulesen in der offiziellen Anleitung zur Anlage N.
Ich muss die Entfernungspauschale also gar nicht in der Steuererklärung vermerken? Falls dies so ist dann hat sich alles erledigt. Danke!