Guten Tag, ich, Deutsche Staatsbürgerin, arbeite und wohne in UK. Wegen Corona habe ich mein homeoffice nach Deutschland (Eltern) verlegt. Von Seiten des Unternehmens gibt es keine Beschränkungen. Jetzt habe ich Bedenken, dass ich aufgrund anhaltender Coronabeschränkungen die 183 Tage Aufenthalt in Deutschland überschreiten werde, die maßgeblich für die Berechnung einer Zweitsteuer herangezogen werden. Frage: Gibt es evtl. Sonderregelungen für diesen Fall Der Pandemie ? Wie werden die deutschen Steuerbehörden eigentlich informiert, dass ich im homeoffice in Deutschland bin ? Von welchem Betrag könnte eine evtl. Steuer berechnet werden , Wird die britische Steuer verrechnet?

Freue mich über aussagekräftige Antworten

Gruss Magdalena