Haupt- oder Nebenarbeitgeber?

1 Antwort

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Studentische Hilfskraft = Werkstudent = hier Hauptarbeitgeber

...... sobald jedoch Dein Einkommen 455 Euro übersteigt, benötigst Du eine studentische KV.

Auch in Kombination mit Deiner Selbstständigkeit darf die 20-Stundengrenze pro Woche nicht überschritten werden