Steuerrückzahlung trotz Pfändungsbeschluss?
Hallo. Ich habe folgendes Problem: 2018 erhielt ich einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss, Gläubiger ist das Land NRW, vertreten von der Zentralen Zahlstelle Justiz. Es ging hier um Gerichtskosten, die es mir nicht möglich war zu zahlen und auf eine Ratenzahlung wollte sich nicht eingelassen werden. Auch habe ich daraufhin ein P-Konto eröffnet, da versucht wurde zu pfänden.
Nun habe ich seitdem das erste Mal meine Einkommensteuererklärung für 2019 fertig gemacht (in dem Jahr davor hatte ich noch keine, da noch im Studium) und nun vor einer Woche den Steuerbescheid erhalten. Da das Geld immer noch nicht gekommen ist, kam mir erst der Gedanke, dass es eventuell einbehalten wurde. Ich weiß zum Beispiel, dass wenn man Steuerschulden oder Unterhaltszahlungen beim Jugendamt offen hat, diese auch automatisch mit der Erstattung verrechnet werden. Aber wie verhält es sich in dieser Situation? Da die Schulden beim Land NRW sind und das Finanzamt doch auch dazu gehört, ist es doch relativ wahrscheinlich, dass es direkt einbehalten wird oder? Der Pfändungs-und Überweisunhsbeschluss ist von 2018.
Herzlichen Dank im Voraus für (sachliche) Antworten!
3 Antworten
Sollten die Schulden noch nicht beglichen sein - wird deine Steuerrückzahlung mit den Schulden verrechnet. Der Staat zahlt erst was aus, wenn beim Steuerzahler auch eine Schuld besteht. In dem Fall stehst du ja in der Schuld, somit haben die das volle Recht es einzubehalten.
Ah, verstanden! Vielen Dank für die Antwort.
Der Staat braucht dafür keinen Beschluss, er kann einfach aufrechnen. Grundlage ist § 226 AO.
und nun vor einer Woche den Steuerbescheid erhalten.
und da sreht auch drauf .... ob die Auszahlung über das angegebene Konto erfolgt.
Lies Deinen Steuerbescheid, dort steht, was mit Deinem Guthaben passiert.
Wenn Du bis heute nichts erhalten hast, ist es wahrscheinlich, dass es verrechnet worden ist, da Rückzahlungen in der Regel zum Datum des Bescheides auf dem Konto eingehen.
Das bedeutet, sobald man einen Pfändungsbeschluss hat, werden Steuererstattungen immer an den Gläubiger gehen, solange die Schuld nicht beglichen ist?