Sehr geehrte Damen und Herren es geht um folgendes ich bin zum 30 Juni 2020 aus dem öffentlichen Dienst gewechselt.nun hatte ich noch 7 Tage Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus dem Arbeitsverhältnis bis 30. Juni 2020.
Nun wurden die 7 Tage mit Bezüge August ausgezahlt natürlich in Lohnsteuerklasse 6
Meine Frage kann man den nicht vom Arbeitgeber verlangen es als Nachberechnung Juni Korrektur abzurechnen und somit hätte man es können in Lohnsteuerklasse 1 abrechnen können? Wie ist da die Sachlage ich wäre euch für Antworten ausserordentlich dankbar. Aber bitte nicht die Standard Antwort es wird mit der Einkommensteuer richtig gestellt dessen bin ich mir bewusst.
Viele liebe Grüße
Michael