Rechnung nach §13b UStG?
Hallo meine Lieben,
wir haben einen fatalen Fehler gemacht: Wir sind Handwerker und der eigentliche Bauherr hat eine Firma beauftragt, ein Haus zu renovieren. Dieser hat wiederum uns beauftragt. Nun wurde uns von der Firma mitgeteilt, dass wir nur Rechnungen nach §13b UStG an die schreiben dürfen, also ohne Steuern.
So blauäugig wie wir quasi waren, haben das einfach so hingenommen und das einfach gemacht, auf Material und Arbeit.
Nun wurden wir eines besseren belehrt, dass man das ja gar nicht so einfach machen darf.
Wie dem auch sei, die bezahlten Rechnungen habe ich aufs Konto 8337 gebucht, was, wie ich nun erfahren habe, für deutsche Unternehmen gar nicht zugelassen ist ???
Nun muss aber die Steuer berechnet werden und da fließt dieses Konto überhaupt nicht mit rein, so dass wir eine relativ eine hohe Summe an Vorsteuer wiederbekommen würden; was wir wiederum vermeiden wollen, da sich das FinAmt da sicherlich nicht drüber freut.
Mir ist bewusst, dass wir einen Fehler gemacht haben, aber ich habe keine Ahnung, wie ich diesen wieder ausbade und auch den Steuerüberhang reguliere??? HILFE!!
Liebe Grüße
2 Antworten
Was ist teurer als ein Steuerberater?
Richtig, kein Steuerberater.
Man muss einen entsprechenden Antrag stellen:
Davon abgesehen war die Buchung auf 8337 im SKR 03 richtig und eine Erstattung eines Vorsteuerüberschusses normal in solchen Fällen.
Das Einzige was fehlt ist der Antrag (siehe oben).
Die Steuerberater haben diese Vorschriften nicht erfunden, aber kaum ein Unternehmer mit Buchhaltungskenntnissen ist in der Lage diese Dinge umfassen zu kennen.
"Nun wurden wir eines besseren belehrt, dass man das ja gar nicht so einfach machen darf."
Von wem? Vom Steuerberater? Dann weiß der auch was zu tun ist. Sie haben keinen? Im Baugewerbe nicht empfehlenswert...
Hier was zum Lesen.
PS: wfwbinder war schneller :-)