Fernstudium komplett absetzbar?
Hallo,
für 2021 habe ich geplant neben den Beruf ein Fernstudium zu beginnen, da ich die Lerninhalte in meiner Ausbildung zu wenig fand.
Ich wurde nach der Ausbildung von meinem Betrieb übernommen.
Da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, nun meine Frage..
Das Fernstudium kann ich als Werbekosten komplett absetzen, da ich mich in meinem Beruf fortbilde?
Jegliche Anschaffung fürs Studium (z.B. ein Tablet) kann ich auch absetzen?
Muss ich die Kosten vorerst selbst tragen und für Ende 2021 einen "Verlustvortrag" machen und bekomme die Aufwendungen dann 2022 mit der Steuererklärung von 2021 wieder?
Soll ich mich lieber mit einem Steuerberater zusammensetzen oder reicht das, wenn ich alle Daten bei Elster dann angebe?
Danke im Vorraus!
Liebe Grüße
Nico
4 Antworten
Das Fernstudium kann ich als Werbekosten komplett absetzen, da ich mich in meinem Beruf fortbilde?
Ja, Fortbildungskosten sind abzugsfähig. Es gibt dafür in der Anlage "N" auch eine bestimmte Zeile.
Jegliche Anschaffung fürs Studium (z.B. ein Tablet) kann ich auch absetzen?
Ja (ggf. auf 3 Jahre zu verteilen). Auch die Fahrten zu den Präsenzveranstaltungen gehören dazu.
Muss ich die Kosten vorerst selbst tragen
Nicht nur vorerst, die Kosten trägst Du.
und bekomme die Aufwendungen dann 2022 mit der Steuererklärung von 2021 wieder?
Nein, u bekommst nichts wieder. Dein Einkommen wird um diese Kosten gemindert und dadurch sinkt die Steuerlast. Rechne mal damit, dass Du 20-30 % der Kosten über die Steuer zurück bekommst.
Bei z. B. 3.000,- Euro Kosten, wirken sich 2.000,- Euro aus, weil der Arbeitnehmerfreibetrag mit 1.000,- sowieso schon berücksichtigt ist.
Dann kommt es auf die Höhe des Gehalts an, wie groß die Auswirkungen sind.
Muss ich die Kosten vorerst selbst tragen und für Ende 2021 einen "Verlustvortrag" machen und bekomme die Aufwendungen dann 2022 mit der Steuererklärung von 2021 wieder?
Du mußt keinen Verlustvortrag machen, sondern gibst dann 2022 deine Aufwände mit der Steuererklärung von 2021 als Werbungskosten an.
Werbungskostenansatz ist richtig. Allerdings bekommst du nicht die Aufwendungen erstattet sondern nur die Steuerersparnis.
Habe ich auch gerade herrausgefunden. Macht ja auch kein Sinn mehr wieder zu bekommen, als man gezahlt hat. Danke! :)
Dem erhalt des arbeitsplatzes dient es ja nicht.
Warum sollten es dann wk sein?
Das Studium bezieht sich auf meinen jetzigen Beruf und ist doch daher als Fortbildung anzusehen? Daher dachte ich, dass wären dann Werbungskosten?