Bei der Leihfirma kündigen, dann Krankmelden?
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage..
ich arbeite seit 08/2023 bei einem Unternehmen unter Vertrag mit der Leihfirma (Randstat). Mein Vertrag bei Randstat ist fristlos, aber beim Unternehmen wo ich zurzeit bin, war es erstmal bis zum 31.12.2023, danach haben die es um 3 Monate verlängert, also bis zum 31.03.2024.
Nun haben die mir am 23.02.2024 bescheid gegeben, dass sie meinen Vertrag nicht mehr in betracht nehmen und mich nicht übernehmen möchten. Ich bin mittlerweile schon aus der Probezeit raus.
Wie geht es jetzt weiter ? Ich möchte nicht mehr in einer Zeitfirma arbeiten, und bis ich wieder eine richtige Stelle finde, mich Krankmelden, d.h. das ich mich so lange krankmelde, bis die Leihfirma mich kündigt. Weiß nicht wie es wird, wenn ich mich diese Woche noch bei der Leihfirma kündige und die Woche danach krankmelde.
Würde die Leihfirma mich dann ab dem 31.03 kündigen ? Da ich meine Krankmeldung über dem 31.03 hinausziehen möchte, hoffe ich, dass die Leihfirma mich kündigt. Wie läuft es danach weiter ab, zahlt mich die Leihfirma bis zum 31.03 und danach die Krankenkasse oder wie könnt Ihr mir mit meinem Anlegen ab besten weiterhelfen..
vielen Dank :)
6 Antworten
Krankmeldung ohne krank zu sein ?
Wird wahrscheinlich funktionieren, wenn da ein Arzt mitspielt.
Spielt sich ja alles im tiefgrauen Bereich ab. Wie der Arbeitgeber und das Arbeitsamt da reagieren, wissen wir nicht.
"Nun haben die mir am 23.02.2024 bescheid gegeben, dass sie meinen Vertrag nicht mehr in betracht nehmen und mich nicht übernehmen möchten."
Ist doch nicht Dein Problem, Randstad muss dich dann so oder so weiterbezahlen und wird dich woanders hin vermitteln.
Ich würde mich an Deiner Stelle dann während Du einen Job hast anderweitig bewerben, wenn Du von Randstad weg möchtest!
Und auf vorgespielte Krankheiten würde verzichten. Ist Betrug und kommt bei zukünftigen AG schlecht an, wenn die darüber durch die "Hintertür" erfahren.
Es gild seit letztem Jahr, fällt eine Krankmeldung "zufällig" in die Kündigungsfrist, kann der AG die Lohnfortzahlung verweigern, bis der AN seinen Krankheitsfall nachweist, z.b. Betriebsarzt.
Wenn du jetzt weist, das die Firma dich nicht weiter beschäftigen will, dann fang an dich zu bewerben, als allererstes bei deinem derzeitigen Einsatzbetrieb. Da dein AG dich nicht weiter beschäftigt, ist er verpflichtet, dich zu unterstützen, z.b. mit Freistellung zu Bewerbungsgesprächen, auch dürfte hier kein Konflikt bestehen wenn dich dein derzeitiger Betrieb einstellt, eine Beschäftigungssperre dürfte es nicht geben, da Leiharbeitsfirmen ja auch dafür da sind AN wieder ins Normale Arbeitsleben einzugliedern.
Die Leihfirma darf nicht sofort kündigen, bloß weil sie keine Arbeit für dich hat. Evtl. später, aber mit Begründung und Fristeinhaltung.
Danach greift ALG1 oder Bürgergeld, sofern du hier berechtigt bist.
Lass dir nichts zuschulden (schlechte Arbeit, Verspätungen, ...) kommen, damit du keine "verhaltensbedingte " Kündigung bekommst. Ansonsten gibt es eine Sperre beim Arbeitsamt von bis zu 3 Monaten.
Bei Krankheit zahlt der Arbeitsgeber die ersten zusammenhängenden 6 Wochen deinen bisherigen Lohn fort. Danach zahlt die Krankenkasse, allerdings weniger. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung des AG beginnen von vorne, sobald du einen Tag arbeitest.
Vortäuschen würde ich nicht machen. Das Risiko ist zu hoch.
Bewirb dich doch schonmal und schau dir auch die neue Stelle über die Leihfirma an und entscheide dann. Keinen Job aufgeben, ohne fixe Alternative ...
Glaubst Du irgendein Arzt sei Dein "Hennesche", der Dich auf Zuruf hin - zu Lasten des AG bzw. der Versichertengemeinschaft - arbeitsunfähig schreibt, so lange wie es Dir beliebt?
Ansonsten ... Dein befristeter Vertrag endet mit dem 31. 3. d.J. - ergo musst Du Dich (im eigenen Interesse ) bereits jetzt arbeitssuchend melden.