Hallo, ich habe folgende Frage: Der Basiszinssatz 2023 lag bei 3,12 %, ab dem 1. Januar ist er auf 3,62 % angestiegen. Wenn ich nun einen Kunden mahne, dessen Rechnung 2023 fällig war (er sich auch schon im Zahlungsverzug befindet), aber ich die Mahnung, also z. B. die 2 Mahnung. 2024 schreibe, kann ich dann für die ganze Zeit des Zahlungsverzuges 3,62 % berechnen oder erst ab dem 01.01.

Mfg