Es wird über eine Straftat erzählt. Ist das strafbar?
Hallo, ich hätte eine Frage und diese soll bitte ernst genommen werden.
Ich habe zu einem früheren Zeitpunkt, als ich mal in einem Laden gearbeitet hatte etwas gestohlen. (Ja, ich weiß das war dumm, braucht mir niemand sagen) da ich mich schlecht gefühlt habe hab ich es meinem Chef gebeichtet und fristlos gekündigt. Nun habe ich aus meinem Verwanden Kreis mitbekommen, dass Mitarbeiter das ganze an der Kasse fremden Menschen erzählen. Die Tat ist schon länger her und es kam nie zu einer Anzeige oder ähnlichem. Mittlerweile habe ich eine gute Ausbildung gefunden und ich befürchte, dass es dort hin weiter getragen wird, falls dies nicht schon geschehen ist.
Meine Frage ist nun ob ich irgendwie rechtlich vorgehen kann oder ob es andere möglich gibt, diesen Leuten das zu unterbinden? Ist das überhaupt ein Straftatbestand?
Ich bitte wirklich nur um ernsthafte Antworten, ohne mich dafür zu verurteilen was ich getan habe, da es eine einmalig Sache war und ich auch wie gesagt alles gebeichtet habe. Ich war jung und dumm.
Vielen lieben Dank schonmal!
4 Antworten
Es ist weder Verleumdung:
§ 187 VerleumdungWer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
noch üble Nachrede:
§ 186 Üble NachredeWer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Allerdings nur, wenn nichts dazu gedichtet wird.
Das Problem bei Dir ist, dass Du alles selbst in Gang gebracht hast. Du hast die Tat zugegeben udn Du hast selbst gekündigt, wenn ich den Sachverhalt richtig lese.
Du kannst nur hoffen, dass sich die Sache tot läuft.
Üble Nachrede gibt es nur dann, wenn Lügen verbreitet werden. Wenn die Leute über dich erzählen, dass du geklaut hast, ist es doch die Wahrheit. Und das darf man immer erzählen. Deine Beichte fällt dir jetzt auf die Füße.
Solange diese Menschen nichts unwahres über dich sagen, dürfte kein Straftatbestand erfüllt sein.
Bei Sorge um deinen Status bei der Ausbildungsstelle, kannst du sagen, dass es nie ein Verfahren hierzu gegeben hat und du gerne ein Führungszeugnis vorlegen kannst. Das würde ich in dem Fall auch unaufgefordert nachreichen.