Auszahlung der Direktversicherung im Ausland nicht gesetzlich KV versichert - Rückkehr?
Hallo, zum Zeitpunkt der Auszahlung der Direktversicherung bin ich im Ausland und nicht gesetzlich KV versichert. Auszahlung im Dezember und zurück im April.
Die Direktversicherung fragt nach der Krankenkasse, die ist aber zum Zeitpunkt der Auszahlung eine private Auslandsversicherung - dann habe ich keine gesetzliche KV. Ab April bin ich zurück und arbeitslos (muss dann noch 4 Jahre arbeiten) und somit wieder KV pflichtversichert. Muss ich das dann nachträglich der gesetzlichen KV melden oder zählt nur der Versicherungsstand zum Zeitpunkt der Auszahlung ?
2 Antworten
Die Direktversicherung hat Dir also bekannt gegeben, dass der Bezug prinzipiell meldepflichtig ist. Insofern wäre es mir persönlich etwas unwohl damit, es nicht selbständig zu melden. Aber 18,8% zu sparen, wäre ja auch nicht schlecht.
Und als Pflichtversicherter bekommst Du ja keine Anfragen/Formulare zugeschickt. Im Gegensatz zu mir als freiwillig versicherter.
Insofern kann es natürlich sein, dass die GKV ab April gar keine Kenntnis erhält und falls doch, dass Dir kein Versäumnis angelastet werden kann. Das wird hier niemand wissen.
Ich habe übrigens meine private RV gemeldet, obwohl die RV nicht nach der KV gefragt hat. Aber bei mir war im jährlichen Formular der KV eine entsprechende Frage.
Kläre das doch bitte mit der KV oder Deinem Anwalt
Das ist einfach zu speziell für ein Laienforum!