Ummeldung in eine Wohnung, bei welcher ich schon lange im Mietvertrag stehe?

3 Antworten

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Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass man in eine Wohnung, die man mietet, auch einziehen muss. Ich stand bereits in mehreren Mietverträge meines Kindes mit drin, da der Vermieter darauf bestanden hat - gewohnt habe ich in keiner davon und war logischerweise auch in keiner gemeldet. Ich sehe daher kein Problem.

ich habe schon seit langem eine Wohnung mit meinem Freund zusammen gemietet,

ergo kann dieser Dir auch eine aktuelle Wehnungsgeberbescheinigung ausstellen:

https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32020000/Auslandsamt/Studium_in_Wuerzburg/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf


DerCAM  21.02.2024, 02:38

In diesem Fall muss der Vermieter die Wohnungsgeberbestaetigung ausstellen, nicht der Freund. Die FS ist gemeinsam mit ihrem Freund Mieterin und nicht Untermieterin ihres Freundes.

Andri123  20.02.2024, 19:58

Der zweite Hauptmieter ist sicherlich nicht der Wohnungsgeber.

Und vermutlich wollten die Eltern einfach wegen des Kindergeldes den ersten Wohnsitz während der Ausbildung bei sich behalten, was ja Unsinn wäre.

Ich würde nicht mauscheln, sondern die Ummeldung nachholen und ein Bussgeld von vielleicht 100,-€ riskieren. Ich steh auf legal.

Man kann nun natürlich erklären, dass man die ersten 2 Jahre eben nur 5 mal pro Woche dort übernachtet hat und gar nicht eingezogen ist... Tja.

Eifelia  20.02.2024, 22:11
@Andri123

Der Fragestellung nach hat Lenare doch gar nicht dort gewohnt, sie steht nur mit im Mietvertrag.

wilees  20.02.2024, 22:15
@Andri123

Niemand muss sich nach Abschluss eines Mietvertrages um-/anmelden, sondern erst nach erfolgtem Um- bzw. Einzug - und deshalb ist hier auch der "1." Hauptmieter zur Hergabe einer Wohnungsgeberbescheinigung berechtigt, zumal die Originalbescheinigung für beide Mieter dem Amt vorliegen dürfte.

Andri123  20.02.2024, 23:28
@wilees

Wenn Du das so genau weisst, dass der zweite Hauptmieter die Bescheinigung abgeben darf, obwohl er eben gerade nicht der Wohnungsgeber ist, okay.

Im Bescheinigungssystem ist hier natürlich eine Lücke. Der Wohnungsgeber/Vermieter weiss nur, wann er die Wohnung vermietet/übergeben hat. Aber nicht, wann der Mieter konkret eingezogen ist.

Vielleicht klappt es ja so.

Lenare 
Beitragsersteller
 20.02.2024, 19:21

Also dürfte es zu keinen misstrauischen Rückfragen kommen?

Du hast eine wichtige Angabe vergessen: Wie alt bist du ?


Lenare 
Beitragsersteller
 21.02.2024, 20:53

Ich bin 24, aber wieso ist das relevant?

Angelsiep  22.02.2024, 10:00
@Lenare

da meinte Eltern wollten, dass mein Wohnsitz bei denen bleibt

Unter 18 hätten sie das wollen können.