Verteilung von Erhaltungsaufwand?
Ich habe eine leerstehende Wohnung in 2023 komplett saniert, um sie in 2024 zu vermieten. Nun kann ich ja die größeren Themen des Erhaltungsaufwandes wie Fenstertausch etc. auf bis zum 5 Jahre verteilen.
Was wäre eigentlich der Vorteil, wenn ich es doch nur für 2023 absetze? Denn dadurch "verliere" ich ja in Summe Steuerrückzahlungen. Mich würden da einmal Vor und Nachteile interessieren. Mieteinnahmen sind erst ab diesem Jahr zu erwarten.
3 Antworten
Wenn Dein sonstiges Einkommen durchschnittlich oder darüber ist und die Mieteinnahmen recht gut sein werden, solltest Du die Erhaltungsaufwendungen möglichst in den Jahre geltend machen, in denen Du Mieteinnahmen haben wirst.
Wie sollen wir Dir einen Tipp geben, ohne Deine Einkünfte zu kennen, ohne Kenntnis der abzugsfähigen Kosten.
Wenn Du z. B. 3.000,- Gehalt monatlich hast, ist Dein zu versteuerndes Einkommen ca. 28.000,-, bei mtl. 6.000,- ca. 58.000,-..
Sind die Kosten 40.000,-, würde es beim geringen einkommen Dein Einkommen auf 0,- bringen udn alle Steeur zurück bringen un bei einem verbleibenden kleinen Verlustvortrag im Folgejahr eine kleine weitere Erstattung bringen.
Beim hohen einkommen würde nichts verloren gehen, trotzdem ist bei der Verteilung der Gesamteffekt am größten, weil Du die Beträge aus der Progression bringst.
Da dies nicht zuletzt von der Höhe der insgesamt aktuell und zukünftig zu versteuernden Beträge abhängt, kann das nicht allgemein beantwortet werden. Bei Rentnern z.B. kann es sein, dass diese so wenig Steuern zahlen, dass bei Vollansetzung ein Teil der Aufwendungen wirkungslos verpufft.