Retourversuch wie oft verpflichtend?
Hallo, ich wurde von einem EBay Verkäufer versucht abzuzocken und erst nach einem Sachgutachten gab mir EBay recht und ich durfte das Paket wieder zurück schicken, um mein Geld zurück zu erhalten. Ich habe daraufhin das Paket per Retoureschein an den Verkäufer an die korrekte Adresse, die mir EBay gegeben hat gesendet. Das Paket konnte jedoch nicht zugestellt werden, da der Verkäufer nicht per Klingelschild auffindbar war. (Backgroundinfo: Der Verkäufer verwendet verschiedene Namen und Adressen, ich gehe daher von einer Fakeadresse aus die er an Ebay weitergegeben hat). Ich habe dann eine Rückzahlung von EBay erhalten, da die Retour von mir versucht wurde durchzuführen.
Nun zu meiner Frage: Wie oft bin ich als Käufer verpflichtet Retourversuche durchzuführen und ab wann kann ich die Ware behalten oder entsorgen?
Ich sehe es nicht ein das Paket noch X mal zu versenden oder ewig bei mir zu lagern, zudem ich dem Betrüger sowieso nichts mehr gönne, nachdem ich sogar einen Gutachter bezahlen musste um mein Geld zurück zu bekommen.
1 Antwort
Gar nicht, du hast deine Bringepflicht erfüllt, durch die Nichtannahme ist eine Holpflicht des Empfängers draus geworden.
Theoretisch musst du die Sachen bis 3 Jahre zum Jahresende( Verjährung) aufbewahren. Du kannst sie vorher entsorgen, wenn der Empfänger dir mitteilt, das er sie nicht zurück haben will oder wenn sie viel Platz einnehmen kannst du sie nach 6 Monaten verwerten/verkaufen, bist dem Eigentümer dann aber den Geldbetrag schuldig abzüglich eines Betrages X für die Lagerung" zudem musst du ihn möglichst vorab über diesen Schritt informieren.
Sofern es was kleines ist, machst du nen Postit mit dem Aktuellen Datum drauf und legst das in die Ecke und "vergisst" es, bis der Verkäufer sich von sich aus meldet. Wenn es was Grosses ist, informierst du den Verkäufer kurz vor ablauf der 6 Monate, gibst ihm eine letzte Frist das abzuholen. Mindest in Textform, wenn nicht sogar schriftlich, damit du nen beweis hast.
Perfekt, werde ich genauso machen. Vielen Dank! :)
Vielen Dank für die Nachricht. Dann werde ich mir wohl Gedanken mache wie ich vorgehe. Nach der ganzen Schikane, die von seiner Seite aus hervorging und auch durch die Kosten die dadurch für mich entstanden sind bin ich schon gewillt ihm ebenfalls Steine in den Weg zu legen. Ich vermute außerdem, dass er nach dem Erhalt seiner Ware erneut jemand anderen damit erneut „abziehen“ möchte.