Hallo, ich wurde von einem EBay Verkäufer versucht abzuzocken und erst nach einem Sachgutachten gab mir EBay recht und ich durfte das Paket wieder zurück schicken, um mein Geld zurück zu erhalten. Ich habe daraufhin das Paket per Retoureschein an den Verkäufer an die korrekte Adresse, die mir EBay gegeben hat gesendet. Das Paket konnte jedoch nicht zugestellt werden, da der Verkäufer nicht per Klingelschild auffindbar war. (Backgroundinfo: Der Verkäufer verwendet verschiedene Namen und Adressen, ich gehe daher von einer Fakeadresse aus die er an Ebay weitergegeben hat). Ich habe dann eine Rückzahlung von EBay erhalten, da die Retour von mir versucht wurde durchzuführen.
Nun zu meiner Frage: Wie oft bin ich als Käufer verpflichtet Retourversuche durchzuführen und ab wann kann ich die Ware behalten oder entsorgen?
Ich sehe es nicht ein das Paket noch X mal zu versenden oder ewig bei mir zu lagern, zudem ich dem Betrüger sowieso nichts mehr gönne, nachdem ich sogar einen Gutachter bezahlen musste um mein Geld zurück zu bekommen.