Ausbildungskredit steuerlich absetzen?
Hallo zusammen,
ich will ich im Herbst ein MBA-Studium beginnen. Das Studium soll in Vollzeit stattfinden, weshalb meinen aktuellen Job kündigen werde. Zur Deckung der unmittelbaren Lebenskosten werde ich in dem Unternehmen meiner Eltern dann als Minijobber arbeiten (520€).
Der MBA soll ca. 30k€ kosten. Über einen Kooperationspartner der Hochschule gibt es eine recht faire Finanzierungsmöglichkeit. Ergibt sich denn aus einer Finanzierung ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil abgesehen davon, dass ich auch die Zinsen absetzen kann (was defacto kein wirklicher Vortrag im Vgl. zur Direktbezahlung ist, da ich ja mehr Zinsen zahle als ich steuerlich erstattet bekomme).
Konkret die Frage. Sind die 30k€ in jedem Fall in dem Jahr, in dem sie seitens der Hochschule erhoben werden, steuerlich geltend zu machen und ggf. als Verlustvortrag später anrechenbar oder könnte ich sie im Falle einer Finanzierung in Höhe der jährlichen Rückzahlung über mehrere Jahre verteilt absetzen?
Fall 1: 30k Verlustvortag bei gepl. Jahresbrutto nach Abschluss von 60k = 30k zu versteuerndes EK im ersten Jahr
-> ~10500€ steuerliche Ersparnis
Fall 2: p.a. 5k Rückzahlung (wäre, wenn das mgl. ist) ein zu versteuerndes EK von 55k€ p.a. --> ~2000€ steuerl. Ersparnis p.a. = ~12000€ über 6 Jahre
Ich hoffe mein Anliegen ist nachvollziehbar.
1 Antwort
Natürlich ist die Überlegung nachvollziehbar und vom System hast Du auch richtig gerechnet (ohne jetzt Eurogenau nachzurechnen).
Einen Rat kann man Dir trotzdem nur eingeschränkt geben.
Wenn ich gegenüberstelle 30.000,- Verlust den ich vortragen will/kann, mit der jährlichen Zahlungsweise, muss ich zuerstmal fragen, wie viel zahle ich mehr, wenn ich über die Studienzeit verteilt zahle.
Also 1. Punkt Ersparnis genau zu berechnen.
Die vermutlichen Steuervorteile lassen sich eben nicht genau berechnen. Wir wissen nicht, wie sich der Steuersatz in den nächsten Jahren entwickelt.
Wenn Du den Verlustvortrag in 2024 erzielst, muss Du jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung, oder zumindest die Erklärung zur Ermitlung des verbleibenden Verlustvortrags abgeben. Falls Du in einem der Jahre Einkünfte erzielst, die zu einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte führen, nagt es an Deinem Verlustvortrag.
Andererseits musst Du natürlich bei jährlicher Zahlungseise auch jedes Jahr eine Erklärung abgeben, damit sich Dein Verlustvortrag aufbaut, oder würdest erst zahlen, wenn das Studium abgeshclossen ist?
Also rechnen musst Du auf jeden Fall.