Fehler in Vollstreckbare Ausfertigung?

1 Antwort

Das ist ein offenkundiger Fehler bei der Jahreszahl, der korrigiert werden möchte. Dafür müssen sie beim Arbeitsgericht am PC nur einmal auf den "Ausdrucken"-Knopf drücken.

Dein Arbeitsverhältnis bis 2023 kann anhand der Meldungen zur Sozialversicherung nachvollzogen werden, darüber musst du doch eine Bescheinigung haben, nachweise darüber werden sich auch in deiner Akte befinden, Rausreden aus Zahlungsverpflichtungen kann man sich jedenfalls nicht, wenn als Jahr 2020 ausgewiesen wird.


theone374 
Beitragsersteller
 18.02.2024, 08:29

Danke fur Hilfe.