Fehler in Vollstreckbare Ausfertigung?
Moin,ich bin hier wieder mit eine Frage und ich bitte Ihnen fur Hilfe.Ich habe Kundingungschutzklage eingerichtet,nach Gutertermin meine Anwalt reicht zum ein Akord mit meine ex-AG fur eine wohlformulierte Zeugnis und eine niedrige Abfindung,Abschluss Einschreiben fur Vollstreckbare Ausfertigung kommt in 07.02.2024,ich habe nicht gesehen bis Heute dass hatt eine Fehler,dort steht dass "betriebsbedingter Kündigung der beklagten Partei vom 18.10.2020 mit Ablauf des...",wenn richtig ist "betriebsbedingter Kündigung der beklagten Partei vom 18.10.2023mit Ablauf des...".Bis in diese Moment AG hatt keine Zahlung gemacht und hatt 2 Mals Zeugnis mit gramatikalische Fehler geschicht.Ich mochte fragen wenn kann diese Fehler Vollstreckbare Ausfertigung unwirksam machen ?Ich habe vorige Woche zum meine Anwalt schriftlich (uber mail)Korektur zum Zeugnis von AG anforden,er hatt nicht reagiert noch.Ich denke dass er ist verantwortig fur Fehlers ins Arbeitsgericht Einschreibens auch,eben dass er hatt mir zum Kentniss geschicht alle Einschreibens,oder?Ich habe Fehler Heute schriftlich zum Antwalt gemeldet,ich denke dass er muss behandeln Das.Habe ich richtig gemacht und was kann ich noch machen?Mit freundlichen Grussen,Danke in Voraus fur Ihre Hilfe!!
1 Antwort
Das ist ein offenkundiger Fehler bei der Jahreszahl, der korrigiert werden möchte. Dafür müssen sie beim Arbeitsgericht am PC nur einmal auf den "Ausdrucken"-Knopf drücken.
Dein Arbeitsverhältnis bis 2023 kann anhand der Meldungen zur Sozialversicherung nachvollzogen werden, darüber musst du doch eine Bescheinigung haben, nachweise darüber werden sich auch in deiner Akte befinden, Rausreden aus Zahlungsverpflichtungen kann man sich jedenfalls nicht, wenn als Jahr 2020 ausgewiesen wird.