Gibt es Ansprüche auf den Erlös des Grundstücks bei Sondernutzungsrecht?
Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand mehr Ahnung als wir. Wir sind Eigentümer einer Whg im Zweifamilienhaus. Die 2. Wohnung zzgl des gesamten (Garten)-grundstücks gehört einer anderen Familie.
Nun wurde aus diversen Gründen überlegt, Haus und Garten von uns wie auch den anderen Eigentümern gemeinsam zu verkaufen. Aufteilung wäre laut Grundbuch 3/8 Wir und 5/8 von Familie 2.
Für den Garten sind wir im Grundbuch mit einem Sondernutzungsrecht eingetragen.
Bleibt das Verhältnis der Aufteilung unverändert ? Die anderen Eigentümer geben an, dass uns das Sondernutzungsrecht beim Verkauf nicht zugute kommen würde, da uns das Grundstück ja nicht gehört sondern nur die Wohnung. Und das Sondernutzungsrecht beinhalte ja bereits den Anteil von 3/8. Von anderen Seiten haben wir allerdings gehört, dass wir durch das Sondernutzungsrecht auch zusätzliche Ansprüche auf den Erlös des Grundstücks hätten....!? Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Ganz einfacvh, man muss sich einigen, denn einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht.
Es ist reinweg verhandlungsgeschick, ggf. auch mit dem Käufer.
Kann für Österreich sagen, dass alles nur Verhandlungssache ist, solange das Ganze nicht parifiziert ist. Ich würde versuchen, eine Hälfte des Gartens zu kaufen. Aber mit Zaun.
Funkfinger
Der Verteilungsmaßstab kann i.d.R. frei bestmmt werden.
In der Paxis werden die Anteile regelmäßig nach der Wohn- und Nutzfläche des Sondereigentums festgelegt. Je nach Lage und Beschaffenheit der Räume können einzelne Einheiten höher oder niedriger bewertet sein.
Beispiel:
ETW im Erdgeschoss Minus 10 v. H., Wertausgleich über ein grundbuchlich gesichertes Gartensondernutzungsrecht.
Sondernutzungsrechte werden sehr wohl bei der Festlegung der Miteigentumsteile berücksichtigt.
Weiteres Beispiel einer nicht sondereigentumsfähigen Grrundstücksfläche: Pkw-Abstellplatz.
Die anderen haben also recht.