Mahngebühren (Verzugszinsen) in der Steuererklärung?
Hallo an das gesamte Community.
Bisher habe ich meinen Kunden nur Zahlungserinnerungen geschickt, aber langsam reicht es mir und ich werde ab der 3. Zahlungserinnerung auch Mahngebühren (Verzugszinsen) verlangen.
Meine Frage:
Wenn ich bei einer Gesamtrechnungssumme von 1000 € Verzugszinsen für 30 Tage in Höhe von 10,34 € berechne, wo trage ich diese 10,34 € in der Steuererklärung ein? Die Verzugszinsen sind ja umsatzsteuerfrei, aber sicher keine steuerfreien Einnahmen :) Leider kann ich dazu nichts finden. Das einzige, was ich gefunden habe, ist etwas mit Kapitaleinkünften. Irgendwie kann ich die beiden Punkte nicht zusammenbringen, daher würde ich mich über eine Antwort der Wissenden freuen.
3 Antworten
Du trägst die Einnahmen in Zeile 5 (Kennziffer 103) der Anlage EÜR ein.
Umsatzsteuerfreie Einnahmen.
Ich korrigiere meine Formulierung: Sie sind ein Engel auf Erden :)
Ich wünsche Ihnen viele viele Jahre ganz viel Freude mit Ihrer Golfausrüstung :)
Herzliche Grüße aus Hamburg
Es ist zwischen
- Mahngebühren (Kostenersatz für zusätzliche Aufwendungen Deinerseits aufgrund des Mahnvorgangs per se)
- Verzugszinsen (Ersatz für Finanzierungskosten Deinerseits aufgrund der fehlenden Zahlung)
zu unterscheiden.
Dabei handelt es sich um einen Ersatz für entstandene Schäden, d.h. es wird keine USt. darauf erhoben. Die Buchung erfolgt auf Konto 2650 (SKR03) als Erlöse.
Vermutlich wird hier gar nicht bilanziert. In einer EÜR haben Zinseinkünfte m.E. nichts zu suchen.
Na ja, wenn er über "Kunden" spricht, dann dürfte es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handeln. Der Vorgehensweise nach gehe ich nicht von einer GmbH oder anderen Kapitalgesellschaftsform aus.
Es kann sich nicht um eine angestellte Beschäftigung handeln. Daher wäre es entweder eine Bilanzierung (unwahrscheinlich, wenn "alles selber über Elster" gemacht wird) oder eine EÜR.
Also gehören geschäftliche Zinseinkünfte auch auf die geschäftliche EÜR.
Es kann natürlich sein, dass der Frager bisher versäumt hat, ein Gewerbe bzw. eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden und das einfach als persönliche Einkünfte "ohne Steuerabzug" abrechnet. Auch in diesem Fall würde ich Verzugszinsen aufgrund ihres Charakters nicht als Kapitalerträge, sondern als Schadensersatzleistungen verstehen... also nicht in KAP.
Ah ok danke erst einmal für die Aufklärung :) Ich meinte dann in meinem Fall wohl die Verzugszinsen :) Allerdings kann ich mit Konto 2650 (SKR03) als Erlöse nichts anfangen, weil ich kein Programm nutze. Ich mache alles selber über Elster.
Ich finde dazu auch nur etwas mit Kapitalerträgen. Das sind Zinsen ja einfach, ob Du nun vom Tagesgeldkonto 5 Euro Zins für die 1000,-€ für 30 Tage bekommst oder vom Kunden.
Andere Mahngebühren wären vermutlich normale Einnahmen.
Wie kommst Du übrigens auf 10,34€? Bei 5 Prozent über Basiszinssatz komme ich auf 7,19 Euro.
Hier ein Artikel bzgl. Arbeitnehmern, ist vermutlich übertragbar.
Habe ich mir eigentlich auch so gedacht, dass es nichts anderes ist wie normale Zinsen die man auch so einnimmt. Ok, dann wird es wohl unter Kapitalerträgen eingetragen.
Der Basiszinssatz ändert sich ja bei Geschäftskunden und liegt bei 9%
Die 5% gelten bei Verbrauchergeschäften
Alles gut :) wusste ich erst auch nicht. Internet macht schlau :) Schau mal hier: https://www.foris.com/tools/basiszinsrechner/
Was hätte ich gemacht, wenn ich Sie nicht hätte Herr wfwbinder ? :) Sie sind ein Engel. Vielen lieben Dank!