Mahngebühren (Verzugszinsen) in der Steuererklärung?

3 Antworten

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Du trägst die Einnahmen in Zeile 5 (Kennziffer 103) der Anlage EÜR ein.

Umsatzsteuerfreie Einnahmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Memywe 
Beitragsersteller
 18.02.2024, 08:17

Was hätte ich gemacht, wenn ich Sie nicht hätte Herr wfwbinder ? :) Sie sind ein Engel. Vielen lieben Dank!

wfwbinder  18.02.2024, 08:38
@Memywe
Sie sind ein Engel.

Sollte ich mal einer werden, so hat es noch ein paar Jahre Zeit. Ich habe mir gerade eine neue Golfausrüstung gegönnt, wenn ich die nicht mindestens 10 Jahre nutzen kann, wäre es ja rausgeworfenenes Geld gewesen. ;-) :-)

Memywe 
Beitragsersteller
 19.02.2024, 08:55
@wfwbinder

Ich korrigiere meine Formulierung: Sie sind ein Engel auf Erden :)
Ich wünsche Ihnen viele viele Jahre ganz viel Freude mit Ihrer Golfausrüstung :)
Herzliche Grüße aus Hamburg

Es ist zwischen

  • Mahngebühren (Kostenersatz für zusätzliche Aufwendungen Deinerseits aufgrund des Mahnvorgangs per se)
  • Verzugszinsen (Ersatz für Finanzierungskosten Deinerseits aufgrund der fehlenden Zahlung)

zu unterscheiden.

Dabei handelt es sich um einen Ersatz für entstandene Schäden, d.h. es wird keine USt. darauf erhoben. Die Buchung erfolgt auf Konto 2650 (SKR03) als Erlöse.


Andri123  17.02.2024, 20:35

Vermutlich wird hier gar nicht bilanziert. In einer EÜR haben Zinseinkünfte m.E. nichts zu suchen.

Memywe 
Beitragsersteller
 17.02.2024, 21:02
@Andri123

Glaube ich auch nicht. Ich denke eher, dass die Anlage KAP mit eingereicht werden soll. Ich war mir nicht sicher, ob es wirklich die Anlage KAP ist oder ich die Zinseinkünfte woanders eintragen muss

gandalf94305  17.02.2024, 21:11
@Andri123

Na ja, wenn er über "Kunden" spricht, dann dürfte es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handeln. Der Vorgehensweise nach gehe ich nicht von einer GmbH oder anderen Kapitalgesellschaftsform aus.

Es kann sich nicht um eine angestellte Beschäftigung handeln. Daher wäre es entweder eine Bilanzierung (unwahrscheinlich, wenn "alles selber über Elster" gemacht wird) oder eine EÜR.

Also gehören geschäftliche Zinseinkünfte auch auf die geschäftliche EÜR.

Es kann natürlich sein, dass der Frager bisher versäumt hat, ein Gewerbe bzw. eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden und das einfach als persönliche Einkünfte "ohne Steuerabzug" abrechnet. Auch in diesem Fall würde ich Verzugszinsen aufgrund ihres Charakters nicht als Kapitalerträge, sondern als Schadensersatzleistungen verstehen... also nicht in KAP.

Memywe 
Beitragsersteller
 17.02.2024, 19:17

Ah ok danke erst einmal für die Aufklärung :) Ich meinte dann in meinem Fall wohl die Verzugszinsen :) Allerdings kann ich mit  Konto 2650 (SKR03) als Erlöse nichts anfangen, weil ich kein Programm nutze. Ich mache alles selber über Elster.

Ich finde dazu auch nur etwas mit Kapitalerträgen. Das sind Zinsen ja einfach, ob Du nun vom Tagesgeldkonto 5 Euro Zins für die 1000,-€ für 30 Tage bekommst oder vom Kunden.

Andere Mahngebühren wären vermutlich normale Einnahmen.

Wie kommst Du übrigens auf 10,34€? Bei 5 Prozent über Basiszinssatz komme ich auf 7,19 Euro.

Hier ein Artikel bzgl. Arbeitnehmern, ist vermutlich übertragbar.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj00NbstbKEAxWPhf0HHVCmDysQFnoECCMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.steuertipps.de%2Flexikon%2Fa%2Farbeitslohn-verzugszinsen&usg=AOvVaw0p9B2g3WoqYzhNqAbYDdBU&opi=89978449


Memywe 
Beitragsersteller
 17.02.2024, 19:27

Habe ich mir eigentlich auch so gedacht, dass es nichts anderes ist wie normale Zinsen die man auch so einnimmt. Ok, dann wird es wohl unter Kapitalerträgen eingetragen.

Der Basiszinssatz ändert sich ja bei Geschäftskunden und liegt bei 9%   

Die 5% gelten bei Verbrauchergeschäften

Andri123  17.02.2024, 20:02
@Memywe

Ja, sorry, diese Unterscheidung war mir bisher nicht bekannt. Also 3,62% Basiszins plus 9 Prozent darüber p.a..