Hallo, habe vor ein paar Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt.
Heute kamen zwei Briefe vom FA:
- Im ersten Brief steht meine Steuernummer für die Einkommenssteuer
- Im zweiten Brief steht die Steuernummer für die Umsatzsteuer und für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Zusätzlich steht noch folgendes im Brief:
- Der für Ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG)
Ich hab die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, also eigentlich muss ich doch überhaupt keine Umsatzsteuer zahlen. Was hat das zu bedeuten?
Als "Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit" wird genannt:
- s. Softwareentwicklung gew.
Bin ich jetzt Freiberufler oder ist das gewerblich? Ich habe mich im Vorfeld bei keinem Gewerbeamt gemeldet, nur den Fragebogen für das FA ausgefüllt.