Darf ein Fahrkartenkontrolleur meine Tasche durchsuchen?

4 Antworten

Im Einzelfall kann das gerechtfertigt sein. Im Regelfall wird er sich allerdings darauf beschränken, dich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten - das ist nämlich (soweit der Tatvorwurf selbst nicht strittig ist) eindeutig zulässig (sowohl nach § 127 StPO, als auch nach § 229 BGB).


hildefeuer  22.02.2024, 14:10

Wie sollte ein solcher Einzelfall begründet werden? Der hat keinerlei hoheitlich Aufgaben. Das darf schon aus Datenschutzgründen nur die Polizei. Überlege mal er findet eine Girokarte dort und fotografiert die. Dann hat er Deine Konto-Nr. und kann damit viel Unsinn anstellen.

Answer123  23.02.2024, 17:49
@hildefeuer
  1. Identitätsfeststellung: Kann durchaus geboten sein, wenn es sich im Vergleich zu einem physischen Festhalten über einen längeren Zeitpunkt im Einzelfall um das mildere Mittel handelt oder letzteres aus praktischen Gründen ungeeignet erscheint. Bis die Polizei eintrifft, kann das bei solchen eher nachrangigen Sachen schon mal eine ganze Weile dauern. Zur Rechtsgrundlage siehe oben, hoheitliche Aufgaben werden hier nicht wahrgenommen.
  2. Ansonsten wäre eine Durchsuchung noch mit Eigensicherung zu begründen, letztlich mit der selben Sachargumentation, aus der Vollstreckungsbeamte festgenommene Personen im Regelfall erst mal durchsuchen.
  3. Mit einer Kontonummer alleine kann man nicht viel anfangen. Die Kontonummern der meisten Firmen stehen im Internet. Im Übrigen tut ein "aber man könnte" hier nichts zur Sache.
hildefeuer  25.02.2024, 11:38
@Answer123

Hier sieht man mal wieder wie Tatsachen verdeht werden. Ich hatte von der Möglichkeit gepostet eine Girokarte zu Fotografieren. Es wird vom Bekanntwerden einer Konto-Nr. geschrieben und das solche auch im Internet zu finden sind. Auf einer Girocard befindet sich neben der Konto Nr. auch der vollständige Name.

Damit könnte ich in Indien ein Konto eröffnen und das auch überziehen. Bei der N24 bank in Berlin war das auch möglich in der Vergangenheit.

Zum Fallen des Datenschutzes gegenüber Unternehmen bei einer Verdächtigung wird nix geschrieben. Nur um das handelt es sich.

Nein, er kann dich aber festhalten und die Polizei rufen, wenn du nicht freiwillig Auskunft gibst.

Im Normalfall darf der Kontrolleur deine Tasche nicht durchsuchen. Er dürfte dich dazu auffordern.

Wenn du ihm gesagt hast, dass du diese nicht dabei hast, gibt es noch andere Möglichkeiten sich auszuweisen, z.b führerschein, Studentenausweis, Schülerausweis oder die Krankenkarte.

Meistens können die dann die Polizei dazu schalten.

Es gilt zwar eine Ausweispflicht, jedoch darfst du auch ohne Ausweis hin und her fahren.

Anderer Fall wäre, wenn du ihn verloren hast oder ihn dir gestohlen wurde und du die Polizei darüber informiert hast, kannst du auch ohne fahren, jedoch kann man dazu wenn man eine Anzeige als Verlust oder Gestohlen gemeldet hat, das Schreiben der Polizei mitführen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das übernimmt dann die gerufene Polizei! 😜😁😎