Kurzfristige Vermietung vom Arbeitszimmer?
Ich arbeite freiberuflich (umsatzsteuerpflichtig) von zu Hause aus und überlege demnächst mein Arbeitszimmer auch über airbnb für kurzfristige Vermietung anzubieten (auf dem Sofa kann man auch schlafen). In der Zeit würde ich Einnahmen erzielen und mir einen Schreibtisch in einem anderen Zimmer hinstellen. Ich würde das Zimmer nicht dauernd anbieten, aber immer wieder.
Nun frage ich mich, was das steuerlich bedeutet. Wäre es kein Arbeitszimmer mehr oder anteilig Arbeitszimmer? Bzw. hat jemand Erfahrung damit und weiß, was angesichts der Kosten und des Aufwands am meisten Sinn macht? Für Arbeitszimmer und für Vermietung darf man ja die Kosten an verschiedenen Stellen abziehen und ich habe bisher überhaupt keine Erfahrung mit Vermietung.
2 Antworten
Im Arbeitszimmer dürfte eher gar kein Schlafsofa stehen.
Achten Sie darauf, dass in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer keine Gegenstände stehen, die für eine mehr als 10-prozentige Privatnutzung sprechen. Schädlich sind ein Bett, ein privates Bücherregal, ein Laufband oder der einzige private Kleiderschrank im Arbeitszimmer.
Das ist kein Bett sondern ein Sofa und das Zimmer wird z. Zt. höchstens eine Woche im Jahr für Gäste benutzt, sonst nur beruflich. Aber das war nicht die Frage...
Du benötigst Einwilligung vom Vermieter und ein ok der Gemeinde .
Das wird wahrscheinlich beides nicht funktionieren
Bist Du Eigentümer ?
airbnb wird von fast allen Vermietern untersagt und airbnb ist in vielen Gebieten nicht erlaubt
Also utopisch Dein Plan
Eigentum und Vermietung von unter 50% der Fläche. Warum sollte es nicht funktionieren? Darum ging es bei der Frage nicht.