Auszahlung der Direktversicherung im Ausland nicht gesetzlich KV versichert - Rückkehr?
Hallo, zum Zeitpunkt der Auszahlung der Direktversicherung bin ich im Ausland und nicht gesetzlich KV versichert. Auszahlung im Dezember und zurück im April.
Die Direktversicherung fragt nach der Krankenkasse, die ist aber zum Zeitpunkt der Auszahlung eine private Auslandsversicherung - dann habe ich keine gesetzliche KV. Ab April bin ich zurück und arbeitslos (muss dann noch 4 Jahre arbeiten) und somit wieder KV pflichtversichert. Muss ich das dann nachträglich der gesetzlichen KV melden oder zählt nur der Versicherungsstand zum Zeitpunkt der Auszahlung ?
Direktversicherung