Alle 10 Jahre kann ein steuerfreier Betrag zu Lebzeiten verschenkt werden.
folgender Fall:
ein Ehepaar schenkt den beiden Söhnen jeweils 800.000 € in Form von Cash. Das ist gerade der Freibetrag von 2 x 400.000€.
Was ist, wenn einer der Schenker beispielsweise nach 8 Jahren stirbt?
Muss dann schlagartig auf die gesamten 400.000€, also den Anteil des gestorbenen Schenkers Erbschaftsteuer gezahlt werden?
Oder nur noch zu 2/10 anteilig, weil ja 8 von den 10 Jahren schon verstrichen sind?
Ich hörte mal davon, dass es bei Geld so sei, bei Immobilien jedoch knallhart bei der 10Jahresgrenze bliebe.
Ich kann dazu im Netz aber nichts finden. Ich danke für die Aufklärung.