Darf meine Vermieterin ihre Freundin in meiner Abwesenheit in das von mir gemietete Haus mitbringen?
Hallo ihr Lieben,
Meine Vermieterin bot mir an sich um die Katzen zu kümmern, während wir im Urlaub sind, was auch mega lieb gemeint war. So einigten wir uns drauf, dass sie ein bis zwei Mal täglich nach den Katzen schaut.
Nun erfahre ich von den Nachbarn aus dem Mehrfamilienhaus gegenüber, dass meine Vermieterin irgendwelche Leute mit in unser gemietetes Haus gebracht hat, ihre Freundinnen, die im Haus gegenüber wohnen, das war auch nicht so abgesprochen.
Bei 3 Katzen entstand in unserer Abwesenheit natürlich dementsprechend Chaos und deren Streu haben die 3 auch fleißig verteilt (hatte nach 21h Fahrt dann noch ordentlich zutun 🥲), so wurde dann in der Straße erzählt, dass wir total dreckig seien, aber wir waren doch gar nicht zuhause und sie wollte sich doch kümmern.. Wie gehe ich nun vor? Sie streitet das natürlich komplett ab.
5 Antworten
Laß Gras über die Geschichte wachsen.
Alleine, dass man der Vermieterin während der Abwesenheit Zutritt gewährt, ist schon irgendwie blöd.
Sorry, selbst Schuld!
Nein, sie darf keine Fremden in deine Wohnung lassen, sofern du es beweisen kannst, könntest du sie wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Das Kostet dich Geld und Nerven und Zeit und noch mehr Streit mit dem VM. Deswegen :
Schlüssel zurückfordern, Schloss austauschen. Fürs nächste mal nen anderen Katzensitter besorgen.
Gut wenn man sowas macht, jemandem Fremden den Schlüssel gibt um in Abwesenheit nach den Tieren zu schauen.
Dann sollte man wichtige Unterlagen alle in einen abschließbaren Schrank tun und den Schlüssel mitnehmen. Das Router Password für WLAN sollte ebenfalls nicht auf dem Router stehen, sonst fotografieren die das ab.
Aber dazu ist es jetzt zu spät. Die hat das Vertrauen missbraucht. Aber warum?
Denke die wollte die Wohnung zeigen, um irgendwelche Zeugen für irgendwas zu haben oder es geht um Intresse bei Neuvermietung.
Aber Du kannst Ihr ja einen Schrecken einjagen. Sag Du hast eine Webcam mit Aufzeichnung dort und da kann man sehen, wer in der Wohnung war.
Also wenn ich mal nach Blumen schauen soll (als Vergleich), nehm ich ggf. auch denjenigen, mit dem ich unterwegs bin, kurz mit rein. Soll derjenige vor der Tür warten, weil ich freiwillig ne Urlaubsvertretung mache?
Natürlich nicht über das ausgemacht Maß. Aber mal einen dabei haben, ist in meinen Augen unproblematisch, wenn es nicht davor deutlich anders vereinbart wird. Dann kann man sich aber jemand anderes suchen...