Rückzahlung von Steuererstattungen aus Renovierung?
Hallo in die Runde,
ich bin seit mehr als 10 Jahren Eigentümer von zwei Eigentumswohnungen, die ich nicht selber bewohne.
Wohnung Nr. 1 steht seit einem Jahr leer, wird aber aktuell, seit Oktober 2023 pö a pö renoviert. Sie soll etwa Mai 2024 vermietet werden. Die Wohnung Nr. 2 ist vermietet, muss aber dringend auch renoviert werden. Eine Selbstnutzung soll auch in Zukunft nicht erfolgen.
2024 muss soll das Dach neu gedeckt werden. Die Kosten belaufen sich pro Wohnung auf ca. 30.000 €.
Folgende Fragen tauchen nun auf:
- Kann ich die Renovierungskosten Wohnung Nr. 1 von 2023 in der Steuererklärung für 2023 in Anlage V geltend machen, obwohl ich noch keine Mieteinnahmen für diese Wohnung erziehlt habe?
- Kann ich die weiteren Renovierungskosten für Wohnung 1 und die Renovierungskosten Wohnung 2 in der Anlage V in der Erklärung für 2024 geltend machen?
- Wie kann ich die Kosten für die Dacherneuerung steuerlich absetzen?
Nach meinem Kenntnisstand wird das wahrscheinlich alles möglich sein. Ich würde also eine Steuererstattung für 2023 und später auch für 2024 erhalten.
Was ist aber, wenn ich eine der beiden Wohnungen oder sogar beide z.B. 2025 verkaufe? Muss ich dann die Steuererstattungen, ggf. anteilmäßig, zurückzahlen?
Vielen Dank für das Durchlesen.
2 Antworten
SDa ist auch etwas Steuertaktik gefragt.
Was wir von Dir nicht wissen, wie hoch sind Deine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.
Wenn Du hohe Verluste gebrauchen kannst, um ein hohes Gehalt auszugleichen, kannst Du Reparatur-/Renovierungskosten auf einen Schlag abziehen.
Wenn Dein Einkommen nicht so hoch ist, kannst Du große Reparaturen auch auf 5 Jahre verteilen.
Renovierungskosten für vermietete Wohnungen - auch wenn die Renovierung zum Zweck einer späteren Vermietung erfolgt - können natürlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Kosten fürs Dach.
Und man kann die Kosten auch auf bis zu 5 Jahre (linear) verteilen, um die steuerliche Auswirkung zu optimieren.
Vielen Dank schon mal an Steinemann und Eifelia, trotzdem noch mal eine Ergänzungsfrage.
Nach der Renovierung der Wohnung Nr. 2 wird wohl mein Sohn mit Familie dort einziehen und natürlich auch Miete zahlen. Ich habe mich im Internet soweit darüber informiert, dass ich auch von Familienangehörigen Miete erhalten muss. Diese darf aber wohl etwas geringer als die ortsübliche Kaltmiete sein, damit die Wohnung steuerrechtlich keine Probleme macht.
Die Wohnung Nr. 1 soll noch dieses Jahr vermietet werden. Aktuell ist aber geplant, diese Wohnung in 2-3 Jahren zu verkaufen.
Durch die aktuellen Renovierungen und dem neuen Dach erhalte ich Steuervorteile. Diese erhalte ich, weil ich Mieteinnahmen habe, für die ich Steuern zahlen muss. Verkaufe ich aber die Wohnung, deren Wert ich durch die Renovierungen gesteigert habe, in z.B. 3 Jahren, habe ich keine Mieteinnahmen mehr. Daher noch einmal die Frage: Muss ich dann die Steuererstattungen, ggf. anteilmäßig, zurückzahlen?
Vielen Dank für den Hinweis. Für mich kommt eher die Verteilung auf 5 Jahre in Betracht. Wenigstens in Bezug auf die Dachneueindeckung.