Kita-Absage - Bearbeitungsgebühr für Zusenden des Vertrags?
Hi zusammen,
wir haben von einer privaten Kita ein Angebot für einen Betreuungsplatz bekommen, aber keinen Vertrag.
Wir haben gesagt wir haben Interesse an einem Platz.
Haben dann den Vertrag zugeschickt bekommen und die Kita dann abgesagt, weil uns die Kündigungsbedingungen im Vertrag nicht gefallen haben und wir unser Kind lieber in eine andere Kita bringen wollen (in der Absage hab ich aber nur gesagt, dass wir unser Kind wo anders hinbringen wollen - hab jetzt nicht alle Punkte des Vertrages aufgezählt, die nicht passen).
Jetzt haben wir eine Rechnung für die Kündigungsgebühr bekommen, die sich auf einen Passus des Vertrages bezieht, den wir aber nicht unterschrieben und auch mündlich nicht akzeptiert haben.
Ich nehme an, für die Rechnung gibt es keine Rechtsgrundlage?
3 Antworten
"Jetzt haben wir eine Rechnung für die Kündigungsgebühr bekommen"
Es scheitert doch schon daran, dass überhaupt kein Vertrag gem. Deiner Ausführung bestand, also welche Kündigungsgebühr!?!
Kündigen kann man schließlich nur bestehende Verträge!
Ignorieren, überhaubt nicht reagieren, egal was die machen, die werden auf den Kosten sitzen bleiben!
Lediglich einem offiziellen Mahnverfahren musst Du gem. Rechtsbehelf widersprechen.
Aber auch dann wird dir Recht gegeben werden und die alleine tragen die Kosten.
Abenteuerlicher Passus, dass man Gebühren zahlen soll, wenn man den Vertragsentwurf/-vorschlag nciht annimmt.
Das geht natürlich nicht udn Ihr braucht nicht zu zahlen.
Wenn überhaupt, hätte man Euch vorher mitteilen müssen, dass allein schon mit der Zusendung des Vertragsentwurfs eine Gebühr entsteht, die fällig wird, wenn Ihr nicht annehmt udn nur entfällt, wenn es zu einem Abschluss kommt.
So wie bei einem Kostenvoranschlag. Der muss auch nur gezahlt werden, wenn es vorher gesagt wird, das er etwas kostet.
Zum Einen seid Ihr nicht an Klauseln eines nicht von Euch unterschriebenen Vertrags gebunden, zum Anderen darf für die Ausfertigung eines Vertrages keine Gebühr in Rechnung gestellt werden.