Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichte/umsatzsteuerfreie Umsätze?
Ich bin Heilpraktiker für Psychotherapie und Kleinunternehmer.
Ich habe Umsätze, die an sich steuerbefreit sind (Heilbehandlungen, Lehrtätigkeit an Heilpraktikerschule, an einer Stadtteilschule) und Umsätze, auf die normalerweise Mehrwertsteuer anfallen (Yoga- und Meditationskurse, sonstige Events).
In meinem Buchhaltungs-Tool kann ich den Haken setzen "Ich bin Kleinunternehmer". Damit werden alle Umsätze zwingend auf ein bestimmtes Kleinunternehmerkonto gebucht. Ich kann kein spezifisches Konto für bestimmte Dienstleistungen ansteuern.
Für meine EÜR muss ich meine Umsätze aber nach diesem Umsatzsteuerstatus getrennt angeben. Ich befürchte, für 2023 muss ich das jetzt manuell Rechnung für Rechnung ausrechnen. Oder würde ein eventueller Prüfer bei einer Betriebsprüfung das nicht akzeptieren?
Wie ist das typischerweise in Buchhaltungstools, können die das unterscheiden? Es wäre ggf. ein Grund mein Tool zu wechseln.
Hintergrund ist der, dass nur die steuerpflichtigen Umsätze für die Bewertung darüber, ob ich als Kleinunternehmer gelte, herangezogen werden.
4 Antworten
Die Die supermodernen buchhaltungstols sind alle auf den jungen aufstrebenden "freelancer" abgestimmt, der erst nach ein paar Jahren bei den ersten Rückfragen des Finanzamtes merkt, was er für einen Mist gebucht hat.
Du hast vollkommen Recht, Deine umsätze aus dem Heilberich, ggf. der Vermietung von Wohnungen usw. sind umsatzsteurfrei udn gehören nicht zum Gesamtumsatz. Der ist aber dieGrundlage für die Berechnung der 22.000,- Euro Grenze.
Es hilft nur eins, wenn Du die Software nutzen willst, musst Du für die Prüfung der 22.000,- Euro Grenze eine Nebenrechnung machen.
Hallo Sydney,
Könntest Du in der Buchhaltung den Haken "Ich bin Kleinunternehmer" weglassen?
Und dann schreibst Du alle Belege manuell mit 0% Umsatzsteuer?
Oder genau: versuche mal ein paar andere Tools.... Sevdesk und Lexware sind recht gut. 🙏
Ich verstehe die Frage nicht!
Denn wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, was interessiert dich denn dann überhaupt die Umsatzsteuer.
Die hat dann doch auf keinen Deiner Rechnungen was zu suchen!?!
"Für meine EÜR muss ich meine Umsätze aber nach diesem Umsatzsteuerstatus getrennt angeben."
Warum???
normalerweise Mehrwertsteuer anfallen (Yoga- und Meditationskurse, sonstige Events).
Eventuell Grenze überprüfen.