Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichte/umsatzsteuerfreie Umsätze?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Die supermodernen buchhaltungstols sind alle auf den jungen aufstrebenden "freelancer" abgestimmt, der erst nach ein paar Jahren bei den ersten Rückfragen des Finanzamtes merkt, was er für einen Mist gebucht hat.

Du hast vollkommen Recht, Deine umsätze aus dem Heilberich, ggf. der Vermietung von Wohnungen usw. sind umsatzsteurfrei udn gehören nicht zum Gesamtumsatz. Der ist aber dieGrundlage für die Berechnung der 22.000,- Euro Grenze.

Es hilft nur eins, wenn Du die Software nutzen willst, musst Du für die Prüfung der 22.000,- Euro Grenze eine Nebenrechnung machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo Sydney,

Könntest Du in der Buchhaltung den Haken "Ich bin Kleinunternehmer" weglassen?

Und dann schreibst Du alle Belege manuell mit 0% Umsatzsteuer?

Oder genau: versuche mal ein paar andere Tools.... Sevdesk und Lexware sind recht gut. 🙏


sydneyrocker 
Beitragsersteller
 26.02.2024, 17:15

die Idee hatte ich auch schon, nur dann werden mir auch meine Ausgaben ohne Umsatzsteuer angezeigt. Als Kleinunternehmer rechne ich meine ganzen Ausgaben ja brutto. aber danke für die Antwort!

GandalfAwA  05.03.2024, 15:09
@sydneyrocker

Wie wfwbinder musst Du ggf. eine Nebenrechnung erstellen, Du kannst von Deiner Bank den Kontoauszug des ganzen Jahres als .csv downloaden, und dann komplett in Excel kopieren. Mit ein paar Filtern solltest Du in ein Paar Stunden ein vernünftiges Ergebnis bekommen. 😊🙏

Ich verstehe die Frage nicht!

Denn wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, was interessiert dich denn dann überhaupt die Umsatzsteuer.

Die hat dann doch auf keinen Deiner Rechnungen was zu suchen!?!

"Für meine EÜR muss ich meine Umsätze aber nach diesem Umsatzsteuerstatus getrennt angeben."

Warum???


sydneyrocker 
Beitragsersteller
 22.02.2024, 10:19

Für die 22.000 € Grenze zählen nur die Umsätze, die ansonsten umsatzsteuerpflichtig wären. Ich könnte als Heilpraktiker und Vermieter (diese Umsätze sind nach UStG sowieso umsatzsteuerbefreit) theoretisch also 1 Mio. Umsatz machen, und trotzdem Kleinunternehmer bleiben. Und ich bin halt Heilpraktiker und möchte so lange wie möglich unterhalb der 22.000 € Grenze bleiben. Dafür muss ich die Umsätze getrennt ausweisen.

wfwbinder  22.02.2024, 23:38
@sydneyrocker
Für die 22.000 € Grenze zählen nur die Umsätze, die ansonsten umsatzsteuerpflichtig wären. Ich könnte als Heilpraktiker und Vermieter (diese Umsätze sind nach UStG sowieso umsatzsteuerbefreit) theoretisch also 1 Mio. Umsatz machen, und trotzdem Kleinunternehmer bleiben.

Was Du nicht schreibst, da wäre ich nciht drauf gekommen, aber ich mache ja auch erst gute 50 Jahre Steuerreccht.

Dafür muss ich die Umsätze getrennt ausweisen.

Wo steht das? Im Einkoemmensteuergesetz, für dessen Gewinnermittlung Du die EÜR machst, oder im Umsatzsteuergesetz, für das die Unterscheidung gilt?

Du musst in Deiner umsatzsteurerklärung 1. Seite Deinen umsatrzsteuerlichen Gesamtumsatz gem. % 19 UStG angeben udn das ist der Umsatz ohne die umsatzsteuerfreien Heil- und Vermietungsumsätze.

sydneyrocker 
Beitragsersteller
 23.02.2024, 11:21
@wfwbinder
Wo steht das? Im Einkoemmensteuergesetz, für dessen Gewinnermittlung Du die EÜR machst, oder im Umsatzsteuergesetz, für das die Unterscheidung gilt?

Ja in der EÜR sind zwei Felder dafür vorgesehen.

Du musst in Deiner umsatzsteurerklärung 1. Seite Deinen umsatrzsteuerlichen Gesamtumsatz gem. % 19 UStG angeben udn das ist der Umsatz ohne die umsatzsteuerfreien Heil- und Vermietungsumsätze

Ja genau. Es ist halt mühsam durch alle Rechnungen durchzugehen und eine Schattenliste zu führen... aber bevor ich jetzt mein System wechsle, ist es vielleicht auch das kleinere Übel, noch halten sich meine Umsätze noch in Grenzen. Und in der Zwischenzeit recherchiere ich für die Zukunft mal, welche anderen Systeme die Umsatzarten unterschieden können - Lexoffice, SevDesk usw...

wfwbinder  23.02.2024, 20:22
@sydneyrocker
Es ist halt mühsam durch alle Rechnungen durchzugehen und eine Schattenliste zu führen...

Es gibt kostenlose Programme im Internet, bei denen man die Umsätze gem. Steuersatz, bzw. Art des Umsatzes erfassen kann und sich dadurch die separate Liste erspart.

normalerweise Mehrwertsteuer anfallen (Yoga- und Meditationskurse, sonstige Events).

Eventuell Grenze überprüfen.