Strafe für das Betreten des U-Bahntunnels?
Schon lange quält die Frage, ob es für Jugendliche eine Strafe für das Betreten des ungenutzten U-Bahntunnels gibt (ohne den Zweck, etwas zu beschädigen oder Graffiti zu malen). Zum Beispiel die ungenutzten Tunnel der geplanten U10 in Berlin
3 Antworten
"Schon lange quält die Frage, ob es für Jugendliche eine Strafe für das Betreten des ungenutzten U-Bahntunnels gibt"
Sorry, diese Frage stellt sich doch gar nicht!
Nicht euer Grundstück, also habt ihr dort nichts zu suchen.
Und klar gibt es eine Anzeige/Strafe, wenn ihr erwischt werdet. Geht dann mindestens in Richtung Hausfriedensbruch. Würde mich auch nicht wundern, wenn diese Bereiche nicht bereits elektronisch (Video, Lichtschranken, Bewegungsmelder,....) überwacht werden!
Es handelt sich dabei zumindest in jedem Fall um Privatgelände. Es wird Schilder geben, die klar auf den Wunsch des Besitzers hinweisen, dass das Gelände nicht zu betreten ist.
Damit stellt dies Hausfriedensbruch nach §123 StGB dar.
Wer in [...] das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird [...] bestraft.
Dies ist eine Straftat, die auf Antrag verfolgt wird.
Allerdings gibt es auch noch spezifisch den §315 StGB: gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. Wenn es sich um einen offensichtlich ungenutzten Tunnel handelt, dürfte die Argumentation eines solchen Eingriffs zwar schwerfallen, aber immerhin gibt es noch die Eisenbahnordnung mit §62:
Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
Damit handelt es sich beim unbefugten Betreten des Tunnels zumindest um eine Ordnungswidrigkeit. Die Verfolgung der Straftat dürfte jedoch zu einer höheren Strafe führen.
Berlin ist eine Stadt mit Unterwelten und man kann die zum Teil besichtigen:
https://www.berliner-unterwelten.de/index.html
Von einem Einstieg auf eigene Faust isdt dringend abzuraten.
Die Zugänge sind verschlossen. Dort, wo ein Einstieg aus U-BahnStationen ein Zugang möglich wäre, waarnen Schilder.
Zuwiderhandlunen würden zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch führen.
Das hat auch einen klaren Grund, denn jeder Haus - udn Grundstückseigentümer haftet für die Sicherheit der Leute, die das Gebäude, oder Grundstück mit Erlaubnis betreten. Stelle Dir vor, du fällst in so einem verlasenen Tunnel hin udn brichst Dir ein Bein udn kommst nicht mehr raus.
Also lass es, oder nimm an einer Führung teil.