Post vom FA - Freiberufler oder nicht?
Hallo, habe vor ein paar Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt.
Heute kamen zwei Briefe vom FA:
- Im ersten Brief steht meine Steuernummer für die Einkommenssteuer
- Im zweiten Brief steht die Steuernummer für die Umsatzsteuer und für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Zusätzlich steht noch folgendes im Brief:
- Der für Ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG)
Ich hab die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, also eigentlich muss ich doch überhaupt keine Umsatzsteuer zahlen. Was hat das zu bedeuten?
Als "Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit" wird genannt:
- s. Softwareentwicklung gew.
Bin ich jetzt Freiberufler oder ist das gewerblich? Ich habe mich im Vorfeld bei keinem Gewerbeamt gemeldet, nur den Fragebogen für das FA ausgefüllt.
Edit: Als Art der Tätigkeit habe ich "Individuelle IT-Dienstleistungen (Planung, Entwicklung, Beratung)" angegeben.
1 Antwort
s. Softwareentwicklung gew.
Bin ich jetzt Freiberufler oder ist das gewerblich?
Welche Art Software machst Du? Individuelle Programme für den jeweiligen Kunden, oder Systemsoftware, die dann mehrfach vertrieben wird.
Freiberufler nur bei individueller Software.
Der für Ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG)
Eventuell hat man Deine Wahl für die Kleinunternehmerregelung nciht registriert. Schreibe denen ggf. noch einen Zweizeiler.
Aber überlege Deine Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung. Hast Du wirklich überwiegend privatkunden für Software?
Bei Kunden die Unternehmer sind, kannst Du doch die Umsatzsteuer aufschlagen und hast dadurch den Vorsteurabzug udn damit entsprechende Vorteile in Cash.
Ja, die haben Dich als gewerblich eingestuft. Vermutlich hast Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht sehr sorgfältig ausgefüllt.
Brauche nur einen Laptop und den habe ich schon.
So einen hätte ich auch gern, den ich nicht alle 3-5 Jahre erneuern muss.
Allein aus meinen Telefongebühren udn die Internehkosten, habe ich über 100,- Euro Vorsteuer pro Jahr, aber richtig, wenn Du fast nur Privatkunden hast, ist Kleinunternehmer besser.
Aber wer braucht denn privat individualsoftware?
Lässt sich da mit dem Finanzamt reden, dass ich als Freiberufler eingestuft werde? Eigentlich habe ich den Fragebogen schon sehr sorgfältig ausgefüllt, hab mich auch extra informiert, wie ich die Bezeichnung auszulegen habe, damit ich als Freiberufler gelte (deshalb habe ich individuelle IT-Dienstleistungen gewählt). Hätte auch einen Abschluss als Ingenieur, mit dem ich eventuell argumentieren könnte.
hab mich auch extra informiert,
wo?
deshalb habe ich individuelle IT-Dienstleistungen gewählt).
Das gilt auch für einen, der einem Rentner hilft sein MacBook Air einzurichten udn eine eMail-Adresse zu beantragen.
Richtig wäre gewesen:
Entwicklung und Erstellung von individueller Software
Naja, im Internet hab ich mich informiert. Dann habe ich da jetzt Mist gebaut. Die Frage ist jetzt, lässt sich das grade biegen oder habe ich jetzt Pech gehabt? Wie bindend ist die "erste" Entscheidung vom Finanzamt?
Einfach richtig stellen und fertig.
Beim nächsten mal gleich hier fragen, oder: www.steuermagier.com
Erstmal danke für die schnelle Antwort!
Es sind individuelle Programme, also für jeden Kunden anders. Versteh ich das richtig, dass mich das FA als gewerblich einstuft? Oder weder noch wegen dem "s." in der Bezeichnung, also "sonstiges"?
Okay, das kann sein. Dann schreibe ich dem FA mal eine Mail.
Ja, eigentlich nur Privatkunden. Habe auch kaum Ausgaben, über die ich mir die Vorsteuer zurückholen könnte. Brauche nur einen Laptop und den habe ich schon.