Was passiert wenn eine vermietete Wohnung als Schenkung an eine andere Person übergeht?
Ich frage bezüglich des Mietvertrags. Wenn eine Wohnung von den Eltern auf Kind übergeht (Schenkung), diese Wohnung aber vermietet ist und auch weiterhin vermietet bleiben soll, also kein Eigenbedarf, muss dann ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden? Eine Partei, der Vermieter, ist ja nun eine andere Person oder?
3 Antworten
Nein, der bestehende Mietvertrag bleibt bestehen und gültig. Ich würde aus der Sicht des Mieters mir auch keinen neuen Vertrag aufschwatzen lassen. Schnell werden dort Mieterhöhungen oder sonstige Überraschungen versteckt. Und wieso etwas neu aufsetzen, wenn es mit dem Alten keine Nachteile gibt.
Eine Partei, der Vermieter, ist ja nun eine andere Person oder?
Eben: Für den Mieter ändert sich nichts, außer evtl. der Kontoverbindung, Name und Telefonnummer seines neuen Vertragspartners.
Da sollte er den Teufel tun, irgendetwas zu unterschreiben, dass für ihn nachteilig wäre :-)
G imager761
Es ist eine Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag ausreichend, aus der der Besitzerwechsel und der Zeitpunkt hervorgeht. Ausserdem sollte darin auch enthalten sein die Anschrift und Erreichbarkeit des neuen Eigentümers sowie die bankverbindung auf die die Mietzahlung zukünftig erfolgen soll.