Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung als Vorauszahlung für Folgejahr?
Mein Vermieter hat uns Mietern mitgeteilt, dass er evtl. Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung nicht auszahlen will, sondern sie als Vorauszahlung für das nächste Jahr verrechnen will. Darf er das?
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