Ich bekomme Grundsicherung habe Mietvertrag Unterschrieben ohne beim Amt Bescheid zu sagen bekomme ich jetzt Probleme.?

3 Antworten

Nein, da musst du dir keine Sorgen machen. Ist zwar alles ungünstig gelaufen, aber die Grusi können sie dir nur streichen, wenn du bzgl. deiner finanziellen Lage falsche Angaben gemacht hat. Z. B. wenn du doch über mehr Vermögen verfügst. Die Grusi für Rentner wird da anders behandelt als die Grusi für Arbeitslose.

Zumal hast du ja für die schnelle Unterschrift gute Gründe, auch Pflegegrad 2. Da erwarte ich schon, dass die Verständnis für dein Handeln aufbringen und wenn die neue Miete akzeptabel ist, dem Umzug nichts im Wege steht. Dann kannst du auch Umzugsbeihilfe bekommen. Wie sieht es mit “Hilfe zur Pflege” aus?

Alles selber finanzieren zu können (Miete, Nebenkosten, GEZ u. Lebensmittel etc.) bedeutet, dass für zusätzliche Grundsicherung eigentlich kein Bedarf besteht. Nun kenn ich mich mit Behinderung und evtl. Pflege nicht aus. Das müsste dann aber ein anderes SGB sein, oder du hättest evtl. Anspruch auf Wohngeld. Letzteres geht aber dem SGB XII vor.

Da du nun aber offenbar Anspruch auf Grusi (SGB XII) hast, stellt das Amt die Miet-/Nebenkosten deinen Einnahmen gegenüber und zahlt die Forderungen aus der Jahresabrechnung sowie Lebenshaltungkosten. Eigentlich müsste das Amt natürlich vor Unterschrift zustimmen, was sie aber auch nachträglich machen können, wenn die Wohnung nicht zu weit über die Maßstäbe wie max. qm liegt. Du hast ja schon mal Bescheid gesagt, aber eben die Mietkosten noch nicht übermittelt, dass weiß man ja grob schon vor der Unterschrift. Denn daraus leiten die alles Weitere ab. Außerdem wollen die immer den Grund des Auszugs wissen, da gibt es enge Grenzen für die Übernahme der Umzugskosten, aber die kannst du ja selbst finanzieren.

Du könntest beim Amt argumentieren, dass es für dich schwieriger ist, eine geeignete Wohnung (mit Aufzug, du wirst auch nicht jünger) zu finden und jetzt zugegriffen hast. Wenn du einen netten Sachbearbeiter hast, wird er dich vllt. belehren, und kann eben auch nachträglich zustimmen. Ggf. wird man sagen, dass sie die Kosten nur in der bisherigen Höhe übernehmen. Sollte es doch unerwartet grobe Schwierigkeiten geben, könntest du den Mietvertrag noch rückgängig machen, vorausgesetzt, du hast die alte noch nicht gekündigt. Aber wenn die Grundlagen stimmen, dürfte es da keine Probleme geben.

In solchen Sachen ist es immer besser, vorab mit dem Amt zu sprechen, die mögen es nicht, wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden - Die grundsätzliche Zustimmung zum Umzug ist vorab einzuholen!

Hast du denn deine Wohnung schon gekündigt, wie sind die Kündigungsfristen (3 Monate), kannst du evtl. doppelte Mietzahlungen finanzieren, gleicht die Kaution der alten Wohnung die der neuen aus?


Willi975 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 12:48

Danke für die Nachricht. Ich bekomme die Grundsicherung weil ich von meiner EU-Rente die Miete Strom und meine Versicherung Bezahle. Die Grundsicherung ist ja mein Lebensunterhalt davon kaufe ich Lebensmittel. Von meiner EU-Rente kann ich meine Miete und Strom für die Neue Wohnung Bezahlen. Das mit der Wohnung musste Schnell gehen und ich war froh das ich die Zusage bekommen habe da konnte ich nicht warten. Und ich habe es auch gemacht wegen dem Aufzug ist besser für mich. Und ich habe auch schon lange Pflegegrad 2 da kommt eine Frau zu mir und Hilft mir sehr alleine Schaffe ich das Ja nicht. Ich habe einen Schwerbehindertenausweiss mit 100%. Das Amt weiss was die Neue Wohnung kostet habe ja es per Mail gesendet. Ich warte jetzt nur noch auf die Bewilligung das es das Amt Anreschnet die Kalt Miete. So wie es hier in meiner Alten Wohnung ist. Und ich hoffe das es nicht gesperrt wird das ich keine Grundsicherung mehr bekomme.

Wenn die Miete + Nebenkosten nicht höher sind als für die Wohnung zuvor, dürfte es keine Probleme geben.

Ist sie höher aber immer noch im angemessenen Bereich, hoffe ich für Dich, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, die Genehmigung nachträglich zu erteilen.

Weil Du den Umzug selbst zahlst, ist das Thema ja schon geklärt.

Dass Dir Deine Aufstockung zur Rente gestrichen wird, das brauchst Du nicht zu befürchten. Falls Du kein Okay bekommst wegen der höheren Mietezahlung, wird Dir "nur" auferlegt, den entsprechenden Teil aus dem Anteil Rente + Aufstockung selbst zu zahlen.

So wie schon Logis schreibt, wird so gerechnet:

Du bekommst Rente plus Aufstockung. Wird die Miete teurer, muss mehr Aufstockung gezahlt werden. Für das Amt bedeutet das dann ein Minus. Angenommen, Du bekommst 100 Euro Aufstockung. Nun wird die neue (nicht abgesegnete) Miete 50 Euro höher. Das bedeutet dann, Du müsstest 150 Euro Aufstockung erhalten. Sagt nun das Amt "nöö, die 50 Euro zahlen wir nicht", dann bekommst Du weiter die 100 Euro Aufstockung, mehr aber nicht.

Falls nun also die neue Miete höher ist und weil Dein gesundheitlicher Zustand dort bekannt ist, drück ich Dir die Daumen, dass der Mietvertrag nachträglich genehmigt wird und die neue Miete übernommen wird.