Gehört das Streichen der Loggia zu den Schönheitsreparaturen?
Der Vermieter fordert jetzt bei Auszug aus der Wohnung von einem Freund, dass er die Loggia neu streichen soll. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter Schönheitsreparaturen einschließlich Streichen der Balkontür und der Loggia selbst vornehmen muss. Ich bin aber der Meinung, dass Außenanstriche Sache des Vermieters sind. Muss der Freund die Loggia noch streichen oder streichen lassen?
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