Kann ein Hausmeister trotz Krankheit in den Nebenkosten abgerechnet werden?
Unser Vermieter, Eigentümer mehrer Miethäuser, rechnet in den Nebenkosten den Hausmeister mit ab. Das wäre auch o. k., wäre dieser Hausmeister nicht im vergangenen Jahr geschlagene 10Monate krank gewesen und ist es bis heute noch. Eine Vertretung hat es bis heute nicht gegeben, die Kosten für den Hausmeister werden aber in voller Höhe mit abgerechnet. Müssen wir das trotzdem zahlen, nur weil die Hausmeisterleistungen im Mietvertrag aufgeführt sind?
1 Antwort
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schwierige Frage, denn wenn man die leistungen nciht in Anspruch genommen/gebraucht hat, könnte es ja sein, das er eine Vertretung geschickt hätte.
Da könnte eine Weigerung nicht ganz einfach sein.