Zwei Leute unterschreiben Mietvertrag, kann einer allein kündigen?
Ein Bekannter hatte zusammen mit seiner Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Jetzt hat die Freundin allein eine Kündigung geschrieben und ist auch ausgezogen. Mein Bekannter möchte aber auch weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben. Ist die einseitig ausgesprochene Kündigung überhaupt wirksam und muss der Vermieter die Wohnung an meinen Bekannten weiterhin vermieten?
4 Antworten
Wenn 2 Leute gemeinsam einen Vertrag unterschreiben, können juristisch auch nur beide gemeinsam kündigen. Hätte die Freundin nicht gekündigt, wäre sie aber auch weiterhin haftend. Der Vermieter könnte natürlich die Kündigung der Frau annehmen und weiterhin an den Bekannten vermieten. Dazu könnte er einen neuen Vertrag fordern, in dem er, wenn er wollte, z. B. die Miete erhöht, andere Renovierungsklausen einsetzt o.ä..
das ist schwierig.
auf jeden fall ist mit dem vermieter zu klären, ob er der kündigung zustimmt und auch zulässt, dass der bekannte alleiniger vertragpartner wird. stimmt der vermieter dem nicht zu, so sollte dein bekannter das "innervhältnis" mit seiner freunin klären. sie läuft aber immer gefahr, ggf. haften zu müssen, wenn der bekannte bockmist baut (ggf nicht zahlt).
in dem falle ist reden gold!
Kleiner Tipp: Wenn der bleibende Mieter 2 Monate nicht zahlt, kann der Vermieter zwar auf den ausgezogenen heran treten, was dumm ist, aber der Vermieter hat damit ein Sonderkündigungsrecht!!! Und der ausgezogene ist damit kürzer Haftbar zu machen und ist früher raus aus dem Mietvertrag
Also... wenn einer von zwei Hauptmietern kündigt... kann ...muß aber nicht die Verwaltung zustimmen. Es kommt darauf an,ob der Verbleibene die Miete auch allein finanzieren kann! In diesem Fall wird meist die Kündigung angenommen. Mitunter wird die Kündigung auch erst nach einer Weile angenommen...nämlich wenn festgelegt ist,das die Miete weiterhin steht / zB bei einer Trennung wird ARGE beantragt / Ferner ... kann es schon auch zu viel Ärger kommen,wenn der Verwalter die Kündigung nicht annimmt und der Verbleibene keine Miete zahlt Also Situationsbedingt die Angelegenheit
Das ist juristisch gar nicht so einfach.
Die Freundin hat die GbR zwischen den Beiden aufgelöst. Sie hat die Wohnung allein gekündigt.
Der FReudn udn der Vermieter können jetzt so tun, als wäre nciht passiert, dann wäre alles in Ordnung.
Wenn der Vermieter aber die einseitige Kündigung der Frau nicht anniemmt, muss entweder der Mann mit kündigen, oder fie Frau ist nicht raus.
Im schlimmsten aller Fälle geht das Ding vor Gericht.