Was bedeutet "fachmännische Renovierung" im Mietvertrag?
Und noch eine zweite Frage zu dem gleichen Thema. In meinem Mietvertrag steht drin, dass man nach dem Auszug eine "fachmännische Renovierung" durchführen muss. Bedeutet das, dass ein richtiger Maler anstreichen muss? Oder kann ich das im Prinzip auch selber machen? Nochmals danke!
2 Antworten
Es muss fachmännisch renoviert sein. Bedeutet aber nicht, dass auch ein Fachmann renoviert haben muss. Fachmännisch renovieren kannst auch Du.
Dann sollte ich es eigentlich ausreichend fachmännisch hinbekommen. Danke für die Anwort!
Zwischen Fachmann (z. B. Anstreicher, Lackierer) und Laie gibt es schon Qualitätsunterschiede, über die sich schon die Gerichte hermachen mußten und die Du nicht zu leicht nehmen solltest, insb. wenn Du nicht über gute handwerkliche Fähigkeiten verfügst. Dies zeigt sich z. B. schnell bei Türen.
Eine kleine Zusammenfassung:
"Der Mieter schuldet zwar nicht unbedingt Schönheitsreparaturen nach einem DIN-Maßstab; ungleichmäßigen und scheckigen Farbauftrag mit Lackläufern, Tropfenbildung sowie Schmutzpartikel und Tapeten mit Hohlstellen muß der Vermieter jedoch nicht hinnehmen. LG Berlin, Urteil vom 23. Juni 2000, Az: 65 S 504/99 Quelle: Grundeigentum 2000, 1255-1256. Eine Verpflichtung bezieht sich immer nur auf fachmännische Ausführung mittlerer Art und Güte (BGH RE WM 88, 294). Nicht mehr streitig ist, dass der Mieter, wenn er über gute handwerkliche Fähigkeiten verfügt, die Wohnung in Eigenleistung renovieren kann. Der Mieter hat allerdings die Kosten, die für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Renovierung der Wohnung anfallen, zu tragen, wenn seine eigenen Schönheitsreparaturen unfachmännisch und mangelhaft ausgeführt werden. LG Düsseldorf , Urteil vom 10. Januar 1995, Az: 24 S 214/94."
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm