Nachberechnung von Heimkosten für 4 Jahre möglich?
Hallo!
Weiß jemand, ob ein Pflegeheim eine Riesennachforderung für den kompletten vergangenen Vierjahreszeitraum stellen darf?
Angeblich reichten die (zwischendurch ohnehin immer wieder regelmäßig und sehr deutlich angehobenen) monatlichen Forderungen (Pflegevers. + Rente + Zuzahlung durch die Kinder) nicht aus. Wegen erhöhter Preise für Energie, Pflegemittel etc.
Im Mietrecht gibt es sowas wie die "Verspätete Geltendmachung", z.B. von Nebenkostennachforderungen, ebenso im Unterhaltsrecht. Aber kann man sowas übertragen?
Ich freu mich auf eine Antwort! Schon für einen Hinweis, wo ich denn eine passende Auskunft bekommen könnte, wäre ich dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
Andrea
2 Antworten
Also ich weiss nciht ob die Fälle direkt vergleichbar sind, aber das OLG Frankurt hat hier:
OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN Az. 3 UF 122/99
einer Nachberechnung eine Absage erteilt.
Hallo und dankeschön!
Ja, das hatte ich auch schon gelesen. In dem von mir dargestellten Fall, geht es aber nicht um die Unterhaltspflicht an sich, sondern eher, darum, wie willkürlich ein Heim Kosten nachfordern kann.
Ein Vermieter kann ja auch nicht Jahre später mit Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung kommen.
Außerdem erhöht das Heim immer wieder die Beiträge - es weiß also anscheinend, dass die bisherigen nicht ausrechten. Muss da nicht mal ein Jahresabschluss oder sowas gemacht werden?
Jetzt will es jedenfalls 5000 Euro auf einen Schlag...
Weißt du - oder natürlich auch gerne jemand anders – wo ich noch Infos finden kann?
Viele Grüße
Andrea