Kindergeld bei Nichtantritt vom Studium zurückzahlen?
Hallo,
meine Tochter möchte im Okt. mit dem Studium beginnen.Sie wäre jetzt(Juli) schon Kindergeldberechtigt und möchte gerne das ich es beantrage.Gesundheitlich geht es ihr nicht gut,ich habe die Befürchtung das sie das Studium nicht antreten kann.Müßte ich das Kindergeld dann zurückzahlen?
LG
S.W
3 Antworten
Deine eigentliche Frage kann ich nicht beantworten. Es geht wohl um die bis zu 4 Monaten KG zwischen zwei Ausbildungen? Dazu hab ich gelesen, dass die Voraussetzung schon wäre, dass die Ausbildung dann auch angetreten wird, insofern könnte sich eine Rückzahlungspflicht ergeben. Du kannst auch 6 Monate rückwirkend das KG beantragen, also könntest Du die Entwicklung abwarten.
Ich würde mit einer kranken Tochter aber nicht auf das KG verzichten. Es gibt ja noch andere Anspruchsvoraussetzungen. Sie könnte sich formell ausbildungssuchend melden bei der Agentur für Arbeit.
Und sie sollte sich in ärztliche Behandlung begeben, damit ggf. Atteste ausgestellt werden können. Ich hatte mal den Fall, dass die Familienkasse Atteste darüber wollte, dass das "Kind" aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert sei, eine Ausbildung zu beginnen. Ich hab das in dem Fall aber dann über Schwerbehinderung laufen lassen. Das wäre ggf. noch eine weitere Möglichkeit (bei dauerhafter Erkrankung), wenn sie nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Ansonsten ist der Kindergeldmerkblatt auch informativ. Siehe Punkt 4 für Kinder Ü18.
Wenn die Tochter kindergeldberechtigt ist, so sollte sie das Kindergeld selbst beantragen. Schließlich ist es ihr Kind.
Warum Du das dann zurückzahlen solltest - ???
Also ist die Tochter eben NICHT kindergeldberechtigt. Demzufolge kann ihr gegenüber auch kein Anspruch erwachsen.
Und Sie stellen dem Kind nicht das Kindergeld zur Verfügung, sondern Sie leisten Ihrem Kind Unterhalt, so wies es das Gesetz fordert.
Als Ausgleich erhalten Sie vom Staat Kindergeld.
Es sind zwei unterschiedliche Dinge.
Ja,hab mich da nicht so richtig ausgedrückt,hilft aber nun auch nicht weiter.
Hallo, kindergeldberechtigt ist nicht das Kind, sondern Du und zwar, wenn das Kind über 18 eine Ausbildung macht, eine sucht, auf eine wartet und auch wenn es wegen einer Krankheit die Ausbildung unterbrechen muss. Du solltest also beantragen (wieso hast Du bisher keins bekommen ?) und sicherheitshalber etwas zurücklegen, falls es noch anders läuft, als Du Dir jetzt vorstellst.
Viel Glück
Barmer
Es handelt sich um meine 23 jährige Tochter,vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.Als Elternteil muß ich das Kindergeld beantragen,auch wenn ich es meinem Kind zur Verfügung stelle.