Muss ich das Kindergeld zurückzahlen unter diesen Umstände?
Wenn ich mich Ausbildungsplatzsuchend melde um ein Ausbildungsplatz zu bekommen für denn 01.08.2017 reglemäßig Bewerbungen verschickt habe aber nur Absage bekomme und schließlich entschlossen habe wieder mein Fachabi nachzuholen
Muss ich das Kindergeld während ich als Ausbildungsplatzsuchenderdmelder war zurückzahlen?
Darf ich als Ausbildungsplatzsuchender Praktikers machen?
1 Antwort
Hallo,
es kommt darauf an !
Kurz zum Wichtigsten:
E l t e r n haben weiterhin vollen Kindergeldanspruch auch, wenn das Kind noch ohne Ausbildungsplatz ist oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (max. vier Monate). Auch wenn du währenddessen neben der (Erst-)Ausbildung Geld verdienst, ist dies für das Kindergeld nicht mehr schädlich.
Grundsätzlich besteht Anspruch auf KG bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.
Um auch über die Volljährigkeit hinaus Kindergeld zu bekommen, müssen die Eltern nachweisen, dass das Kind sich zumindest um eine Ausbildung bemüht. Ist das Kind nicht ohnehin schon als arbeitssuchend registriert, muss er mit Bewerbungen und gegebenenfalls Absagen seine Mühen detailliert nachweisen. Eine Bewerbung pro Monat zu schreiben reicht jedenfalls nicht aus, um Kindergeld zu bekommen.
Urteil das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 6 K 6346/10).