Hallo! Es geht ums Kindergeld. Bitte nur Antworten wenn die Antwort mit Sicherheit gegeben werden kann, Danke! :-)

Viele schreiben im Internet folgendes:

(Ü18 Voraussetzungen) - arbeitslos ist und das 21. LJ noch nicht vollendet hat - das 25. LJ noch nicht vollendet hat und in Ausbildung ist

Wenn das Kinder nicht mehr im Elternhaus sondern in eigener Wohnung lebt, besteht ein Kindergeldanspruch WENN das Kind noch in Ausbildung ist. Viele sprechen hier immer nur von der 1. Ausbildung...

Also was ist mit dem Szenario: - Kind hat das 25. LJ noch nicht vollendet aber ist Ü18 - Kind hat eigene Wohnung - Kind ist in 2. Ausbildung

Vielen Dank im Voraus!