Zuzug nach Deutschland. Ab wann Kindergeldanspruch?

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Hier ist alles schön erklärt:

§ 62 EStG http://www.juraforum.de/gesetze/estg/62-anspruchsberechtigte


tach111 
Beitragsersteller
 11.02.2014, 18:33

damit müsste die Familie diese Bezahlung bekommen, wenn sie alle hier sind.

Kindergeld bekommt, man, wenn man hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Das ist er sehr wohl, aber da es keine EU Bürger sind, sie und die Kinder erst mit Zuzug.