Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?

Hallo alle zusammen,

ich habe eben mit einer Dame vom BaföG-Amt gesprochen, die meinen Antrag bearbeitet.

Ich habe sie gefragt, ob bei meinen Einnahmen durch meinen Teilzeitjob ab Bewilligungszeitraum nun mein Brutto- oder Nettolohn zählt, da ich stets was von Bruttoeinahmen lese.

Mein Bruttolohn wird voraussichtlich 579 € monatlich betragen.

Und Netto ist ja das, was vom Bruttolohn nach entsprechenden Abzügen (Lohnsteuer, soz. Versicherungsbeiträge usw.) übrig bleibt, welches tatsächlich auf das Konto überwiesen wird.

D.H. mein Nettolohn beträgt ca 458 €.

Nun bekomme ich aber zu meinem Nettolohn zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, da ich zu diesen Zeiten tätig bin.

Das sind im Monat insgesamt c. 200 €.

Sodass also mein Gesamt-Nettolohn nun 458 € + 200 € = 658 € betragen würde, was mir tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wird.

Das würde mich natürlich erleichtern, da dieser Gesamt-Nettolohn, also mein Auszahlunsgbetrag, höher ist als mein Bruttolohn.

Aber es wird ja nur nach dem Bruttolohn gefragt, weshalb ich hoffe, dass also meine Nacht- und Sonntagszuschläge nicht mit dem BAföG verrechnet werden.

Und genau diese fragte ich die BAföG-Dame. Sie erklärte wiederum, dass neben dem Bruttolohn auch alle anderen Einkünfte, so eben auch meine Zuschläge, mit dem BAföG verrechnet werden.

Genau diese verunsichert mich, weil dies widersprüchlich auf mich wirkt. Wird nun auf den Bruttolohn oder auf den Nettolohn geschaut. Was stimmt denn nun? Andere Einkünfte als mein Gehalt habe ich nicht.

Ich bedanke mich für euren Rat.

Lieben Gruß

André

BAföG, Einkommensanrechnung
Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse
BAföG Antrag dauert ewig. Grund zur Beschwerde?

Hey liebe Community,

vorweg: Natürlich weiß ich, dass ein Bafög-Antrag etliche Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann. In meinem Fall jedoch ist es jedoch die größte Frechheit..... Zudem möchte ich mich schon im Voraus für den langen Text entschuldigen.

Ich studiere seit September '21 in Trier und habe für mein Studium BAföG beantragt. Die Unterlagen konnte ich jedoch erst Ende November einreichen, da ich meinem Vater (Eltern sind getrennt lebend) mit dem Ausfüllen des Formulares wochenlang hinterlaufen musste. Bereits nach fünf Tagen bekam ich vom Amt eine Erinnerung, dass noch ein Vermögensnachweis (versehentlich vom falschen Datum gesendet) sowie eine Kopie meines Abschlusszeugnisses nachgereicht werden müsse. Drei Tage Später fuhr ich dann mit meiner Mutter persönlich (!!!) zur Hochschule und warf die fehlenden Unterlagen in den Briefkasten des Amtes.

Soweit so gut. Nun aber nimmt der Ärger seinen Lauf...

Danach habe ich bis Mitte Februar gewartet.... Doch nichts ist passiert. Eines Tages lag plötzlich ein Brief vom BAföG-Amt im Briefkasten und in dem stand, dass nach wie vor der Vermögensnachweis, sowie das Zeugnis fehlen würden. Stocksauer rief ich beim Amt an und diskutierte mit der Sacharbeiterin. Diese behauptete jedoch felsenfest, dass sie nichts bekommen habe. Da ich nicht belegen kann, dass ich die Unterlagen wirklich eingereicht habe, blieb mir nichts anderes übrig, als sie wieder einzureichen. Diesmal kamen sie dann auch an.

Nun folgt der nächte Hammer...

Da ich meine Fachrichtung gewechselt habe, verlangt das jetzige Amt die Akte des alten Amtes, um auszuschließen, dass ich zu unrecht BAföG kassiert habe. Angeblich hat meine Sachbearbeiterin dann auch direkt an das alte Amt ein Erinnerungsschreiben geschickt. Seitdem rief ich jeden Tag beim Amt an und jeden Tag musste ich mich vertrösten lassen. Sie habe ja niemanden erreicht; es habe sich nichts ergeben; sie könne dazu keine Auskunft geben, da sie im Home-Office sei; usw. Dann sagte sie mir mehrfach, dass sie sich auf jeden Fall bei mir melde, um mich auf dem neusten Stand zu halten, doch das geschah nie. Die selbe Aktion mit dem Leiter des Amtes: Ich schilderte ihm die Situation, er sagte er überprüfe das und melde sich bei mir im Laufe des Tages, aber nichts passierte. Das alte Amt bestätigte mir am Telefon, dass die Akte längst verschickt ist, doch die Sachbearbeiterin hat angeblich noch nichts bekommen.

Zwischenzeitlich hatte meine Sachbearbeiterin Urlaub (ist ja auch ihr gutes Recht) und jetzt ist sie auf einmal krank.

Mittlerweile ist ein weiterer Monat vergangen und mit Förderung am Ende des Monats ist wohl auch nicht mehr zu rechnen. Ich bin auf das Geld angewiesen. Meine Eltern können mich finanziell nicht unterstützen. Daher wollte ich fragen, ob es eine Anlaufstelle gibt, um Beschwerde über diesen Schneckenverein einzureichen? Und wenn ja, wo ist das möglich?

Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit und hoffe sehr auf eine Antwort :)

Studium, Antrag, BAföG, Finanzen, Beschwerde
Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst
Wie kann man trotz Bafög sein angespartes Geld trotzdem "behalten"?

Ich würde gerne nach meinem Abi den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr ablegen. In den letzten Jahren ist das Gehalt bzw. der Sold gut gestiegen für den Wehrdienst. Mein ursprünglicher Plan war es dort knapp 2 Jahre zu dienen und danach zu studieren (nicht bei der Bundeswehr). So, nun würde dort in rund 2 Jahren ein ordentlicher Sparbetrag zusammenkommen, falls man sein Geld nicht anderweitig verprassen würde. Nun beißt sich das aber mit dem Bafög-Freibetrag von 8200 Euro, da ich denke, dass dieser nach den 2 Jahren FWD überstiegen wird.

Ich finde so eine Regelung hat durchaus ihre Berechtigung, nur dann würde Ich einfach mein Studium direkt nach dem Abi anfangen, da sich der freiwillige Wehrdienst in dieser Konstellation nicht lohnen würde, es sei denn man könnt das Geld anderweitig verstauen. Falls es so eine rechtskonforme Methode gibt dann würde Ich sie benutzen aber irgendwie kommt mir das ganze sehr "nicht legal" vor, weshalb Ich hier fragen wollte ob man in meiner Situation den Wehrdienst antreten sollte und das Geld sparen könnte oder ob das ganze nichts bringt und ich stattdessen direkt mein Studium anfangen sollte.

Deswegen wollte Ich noch wissen was überhaupt als Vermögenswerte bei einem Bafög-Antrag berücksichtigt werden.

Ich meine klar, das Konto, Wertpapiere etc... aber was fällt alles noch unter dieses "etc". Zählen auch Schmuckgegenstände wie z.B. Uhren? Weil dann könnte man sein Geld in eine teurere Uhr stecken aber Ich weiß ja nicht...

Studium, BAföG, Bundeswehr, Recht
Bekomme ich Bafög wenn ich ein Berufskolleg besuche?

Hallo.

Im August werde ich eine "Zweijährige BFS Technik (Fachhochschulreife) Schwerpunkt Elektrotechnik" an einem Berufskolleg besuchen. Ich bin 19 Jahre alt und Wohne bei meiner Mutter (Meine Eltern sind geschieden).

Ich versuche jetzt seit über 1 Stunde herauszufinden, ob ich Bafög berechtigt bin oder nicht und jeder andere Quelle die ich aufsuche scheint mir was anderes zu sagen.

"www.meinbafoeg.de" sagt mir, da ich noch bei meiner Mutter wohne, kriege ich kein Bafög, zeigt mir nachdem ich den Rest eingegeben habe jedoch an, dass ich doch Befög bekomme.

Und auf "www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html" steht:

"[...]

  • Berufskolleg (der 2-jährigen Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss gleichgestellt). Das Berufskolleg gibt es nicht einheitlich in der ganzen Bundesrepublik sondern nur in einigen Bundesländern.

Diese Schulform wird gefördert, wenn Ihr sowohl bei den Eltern wohnt als auch nicht mehr bei den Eltern wohnt. Dabei muss der Auszubildende seit der 23. BAföG-Novelle nicht mehr begründen, warum er nicht mehr bei den Eltern wohnt, um den höheren Grundbedarf zu erhalten.

Sollte die Förderung zu gering ausfallen, insbesondere, wenn ihr bei den Eltern wohnt, so besteht ggfls. ergänzender Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wenn Ihr gefördert werdet, könnt ihr mit (höchstens) folgenden Sätzen rechnen:

[...]"

Was stimmt jetzt? Ich hoffe jemand kennt sich da aus, ich blick nämlich nicht durch.

Mfg

Adrian

BAföG, Schule
Bafög Überzahlung, Großteil aus Not ausgegeben. Ich brauche Beratung und bitte keine blöden Kommentare, es wird erklärt?

Hey,

Also erst einmal - Ich weiß das ich hier etwas getan habe was nicht rechtens ist. Ich war an einer Schule, bin aber wegen einer schlechten Note (6) nicht weitergekommen und darf erst in 6 Monaten wiederholen. In diesen 7 Monaten in denen ich Bafög erhalten habe, waren 4 Monate erlaubt, da ich da anwesend war. Danach bin ich geflogen da ich zu oft im Krankenhaus war und einfach keine Zeit für den Unterrichtsstoff hatte. Dennoch wurden mir die nächsten 3 Monate gezahlt, jeweils 439€ pro Monat, also 1317€ insgesamt die ich zurückzahlen muss. Heute kam der Brief an. Davon sind noch etwas über 300€ übrig, also muss ich knapp 1000€ auftreiben, aber innerhalb eines Monats. Es handelt sich hier um Schülerbafög, also nichts was eigentlich zurückgezahlt werden muss, außer es wurde, wie in meinem Fall, nicht rechtens gezahlt.

Ich komme aus extrem schlechten Verhältnissen, hab keine Eltern die helfen können, nur meine Mutter die selbst extrem schlecht dran ist. Wohne in einem Haus in dem es vor kurzem einen Wasserschaden gab. Schimmel, was weiß ich, musste ich alles selbst entfernen da ich starker Allergiker bin. Die Versicherung kam nur für die kleinsten Schäden auf, ich musste den Rest erledigen. Damit möchte ich sagen das ich jetzt nicht sinnlos Geld ausgegeben habe das mir nicht zustand, jeder Cent wurde in Schimmelentfernung, neuen Rigipsplatten, Tapeten, Dämmstoffen etc investiert. Das ändert nichts an der Situation, das was ich getan habe ist gegen das Gesetz, aber ich will nur erwähnen das ich keinen anderen Ausweg gesehen habe.

Jetzt möchte ich wissen was ich tun kann. Ich weiß nicht wie ich in einem Monat 1000€ auftreiben soll, und ich will außerdem ungerne erfahren was passiert wenn ich es nicht schaffe. Ich hab niemandem der mir so viel Geld leihen kann, ich bin wie gesagt echt schlecht dran. Minijob wäre möglich, aber da komme ich nur auf 450€ im Monat. Welche Lösungen stehen mir offen? Ich will mich ungerne beim Bafög Amt melden und denen das erklären und dann irgend einen riesen Fehler machen, was dann in einer noch höheren Strafe endet. Daher lieber schnell hier, vielleicht hat hier jemand Erfahrungen bzw. ist selbst Beamter beim Amt und kann mir eine neutrale Meinung geben.

Und noch etwas - Ja ich will doch arbeiten. Aber ich kann dennoch nicht 1000€ in einem Monat auftreiben, das geht nur Vollzeit und ich weiß nicht was ich da in einem Monat auf die Beine stellen kann. Bitte gebt mir einfach Tipps, ich bin absolut unerfahren, war jahrelang in psychischer Therapie, bin einfach ein Wrack und brauche gute Tipps.

Bin über jede Antwort extrem dankbar, aber spart euch "geh einfach arbeiten". Ich hab 28 Tage Zeit für 1000€, sagt mir dann wie oder was ich machen muss oder ob ich das über das Bafög Amt per Raten regeln kann oder sonst was.

Geld, BAföG
BAFÖG, Vater verdient zuviel etc?

Hallo Ihr lieben,

ich hätte da mal eine Grundlegende Frage zum Thema Bafög. In ein paar Tagen habe ich auch schon ein Termin um mich beraten zu lassen.. allerdings interessieren mich auch andere Meinungen.

Zum einen habe ich seit August 2019 eine Ausbildung zur Sozialassistentin angefangen, also heißt: rein schulisch ( in Vollzeit ). Leider kann ich neben der Schule nicht arbeiten, da mir die Zeit fehlt und ich auch gerade im Praktikum stecke. Ich würde gerne noch etwas nebenbei machen.. aber das wäre mir zuviel, da ich auch viele Berichte schreiben und Lernen muss, ich hatte es bis ende Oktober versucht mit dem Arbeiten..

Laut Internet verdient mein Vater aber zuviel und müsste mir etwas von seinem Gehalt abgeben, nun ist die Sache so dass sich meine Eltern im August getrennt haben und auch jeder eine eigene Wohnung hat.. beiden bleibt unterm Strich nichts übrig.. da beide Ihre Kredite abbezahlen müssen ( Autos etc.) ... da ich aber noch bei Papa wohne weiß ich nun nicht wie das dann abläuft.. steht mir etwas zu?

Habt ihr auch so einen Fall oder kennt ihr jemanden bei dem es genauso ist? Bei meinen Eltern ist leider Geldlich nichts zu holen.. und ich muss mein Auto (Leasing) auch noch momantlich bezahlen und ohne Bafög wäre das nicht möglich und ich würde Schulden machen..aber ich möchte meine Ausbildung nicht gefährden.. was mach eich jetzt?

Mein Kindergeld bekomme ich auch zum Teil.. allerdings bleiben mir nur 50.- da davon auch Sprit etc bezahlt wird..

Danke.

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