Gewerbeanmeldung- Kinderzuschlag und Kindergeld?
Guten Tag,
ich bin 18 Jahre alt und lebe aktuell bei meiner Mutter.
Ich gehe in die 12. Klasse und mache 2024 mein Abitur und habe dementsprechend noch keine Ausbildung/ Studium abgeschlossen.
Meine Mutter erhält Kindergeld und Kinderzuschlag für mich und meine 2 anderen Geschwister.
Wenn ich nun ein Kleingewerbe anmelde, wird dann der Kinderzuschlag oder das Kindergeld wegfallen?
Wenn ich einen Minijob haben möchte, darf der Verdienst nämlich nur unter 100€ liegen, sodass keine Abzüge entstehen - ist es bei einem Kleingewerbe anders?
Ich hoffe natürlich, dass ich durch das Kleingewerbe weit über die Summe des Kindergeldes und des Kinderzuschlages verdiene, sodass ich meiner Mutter dies im Falle geben kann.
Liebe Grüße!
2 Antworten
Einkünfte sind Einkünfte und es gelten die Grenzen die auch für ALG II gelten.
Aber mit Deinem Gewerbe (Kleingewerbe gibt es nicht), musst Du ja erstmal in den Gewinn kommen. Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
Wir wissen nicht, was Du machen willst, aber Kosten für Telefon Internet, Computer usw. sind abzuziehen.
Deine Einkünfte werden bei der Berechnung des Kinderzuschlages berücksichtigt - das Kindergeld bleibt solange Du U25 bist und Dich in einer Ausbildung befindest unberücksichtigt .