Kindergeld: Studienbewerbungen als Nachweis - reichen für die Familienkasse die "in Bearbeitung" Nachrichten?
Hallo, die Familienkasse möchte von mir Studienbewerbungen aus dem Jahr 2013 sehen. Da ich Medizin studieren wollte und mich über hochschulstart beworben habe, habe ich die Ablehnungsbescheide nicht mehr, sondern nur Emails von Hochschulstart dass die Unterlagen bearbeitet werden. Reicht dies als Bemühung aus? Sind das nicht Zwischennachrichten? Danke für eure Hilfe LG
3 Antworten
Die speichern das nur ein Jahr? Da wird ja wohl jemand in der Lage sein, dir einen Zweizeiler auszustellen, dass du dich dort beworben und bemüht hast?!
Das sollte schon ausreichen, schließlich dokumentiertst Du auch damt deine Bemühungen.
Vielleicht kannst Du aber auch noch von "hochschulstart" eine Bestätigung erhalten. Fragen kostet halt nichts.
Gefragt habe ich schon. Leider meinten sie dass sie Bescheide und Bewerbungen nur ein Jahr speichern
Auf jeden Fall probieren diese Nachrichten einzureichen, es geht doch darum ob eine Bewerbung eingereicht wurde oder nicht. Wenn die e-mails nicht ausreichen sollten wird das von der Kasse auch begründet und mitgeteilt welche Unterlagen benötigt werden.