Hallo zusammen,

mein Sohn macht demnächst sein Abitur und ich erhalte noch bis zum Juli Kindergeld für ihn.

Nun soll ich bis zum 05. April der Kindergeldkasse mitteilen was er danach macht. Es ist aber noch nicht zu 100% sicher, ob er im Ausland "Work and Travel" macht oder ein Studium beginnt. Wenn ich angebe, dass er studieren möchte, wird in der Übergangszeit (bis zu volle 4 Monate) bis zum Studienbeginn im Oktober, weiter Kindergeld gezahlt. Wenn er aber doch nicht studiert und z.B. im September ins Ausland geht, möchte ich gerne wissen, ob ich dann für August und September das Kindergeld zurückzahlen muss?

Ich habe recherchiert, aber dazu nichts im Netz gefunden.