Kindergeld eingestellt?
Hallo,
Mein Lebensgefährte hat Post von der Familienkasse bekommen, dass ihm das Kindergeld zugeteilt wird und er einen Antrag stellen soll, da ich ( die Mutter) ins Ausland verzogen wäre. Tatsächlich habe ich mich abgemeldet, konnte mich aufgrund von Corona leider nicht zeitnah wieder anmelden. Dies konnte ich mittlerweile nachholen. Zum Hintergrund: Wir haben überlegt unser Kind evtl. An einer deutschen Schule im Ausland anzumelden und ich hatte ein Stellenangebot für diese Schule. Bevor wir uns entscheiden, ob dies das Richtige ist, bin ich zunächst vorgereist, mit eben dieser Absicht. Kurz nach Abreise kam die Pandemie und Lockdown. Ich habe es gerade noch sehr umständlich und aufreibend wieder zurück geschafft. Zu Hause angekommen, erkrankte plötzlich mein Vater und verstarb schnell darauf. Nur 8 Wochen später meine Mutter, ebenfalls unverhofft. Zudem habe ich eine neue Stelle am Wohnort angenommen und mussten die Kinderbetreuung zu Hause organisieren. Was ich damit sagen will, ist, dass ich nun weiß, dass ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten der Familienkasse hätte Bescheid geben müssen. Ganz ehrlich...ich hatte vieles im Kopf, nur das nicht. Aufgrund der jetzigen Situation bin ich grundsätzlich anspruchsberechtigt. Doch was muss ich tun. Einen neuen Antrag stellen? Eine Veränderungsmittteilung schicken mit Meldebescheinigung ( einen Termin dafür habe ich in 3 Monaten)? Eine Erklärung mit Entschuldigung schicken und um die Aktivierung des Kindergeldkontos bitten, wenn das überhaupt geht. Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
1 Antwort
Erneut Antrag auf Kindergeld stellen und mitteilen ( kurze Schilderung der Sachlage ), dass Du Dich lediglich vorübergehend im Ausland aufgehalten hast, das Kind jedoch sich in Deutschland aufgehalten hat. So kann Dir auch noch bis zu 6 Monaten rückwirkend Kindergeld bewilligt werden - und somit erhältst Du auch den Familienbonus in Höhe von 300 Euro.
Nein ..... selbst für ein Kind, welches bereits altersbedingt, bzw. wegen Ausbildungsende im Laufe des Jahres aus der Kindergeldzahlung herausgefallen ist, wird dieser gezahlt.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus
Für Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch mehr auf Kindergeld bestand, jedoch zuvor in einem anderen Monat im Jahr 2020 (zum Beispiel, weil im Juli die Ausbildung abgeschlossen wurde), erfolgt die Auszahlung Mitte November 2020 in Höhe von 200 Euro und Mitte Dezember 2020 in Höhe von 100 Euro.
Aus rechtlicher Sicht sehe ich das genauso. Ich habe einfach Angst (wie schrecklich), dass ich das Kindergeld trotz Anspruch zurück zahlen muss, weil ich meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bin. Und ein Bußgeld obendrauf.
Danke für Deine schnelle Antwort.
Wenn sie seit Februar/März aus Deutschland abgemeldet war und sich erst in drei Monaten wieder anmelden kann, würde ich das eher über den Lebensgefährten laufen lassen, der ja anscheinend auch der Kindsvater ist.
Ob die 6 Monate rückwirkende Frist auch bei minderjährigen Kindern gelten, für die das KG bereits beantragt war, weiss ich gar nicht; es kann auch anders sein.
Ja, oben im Text steht, dass sie sich schon wieder angemeldet habe, und unten steht, dass sie erst in 3 Monaten einen Termin für die Meldebestätigung habe.
angemeldet bin ich schon wieder. In der Regel verlangt die Familienkasse aber noch eine Meldebescheinigung. Und, da bin ich mir sicher, wird diese auch gefordert. Für mich und das Kind. Für das Kind, damit belegt werden kann, dass es tatsächlich ununterbrochen in Deutschland war und im Haushalt lebt. Danke Dir ;)
Also meinst du, dass der Familienbonus nicht an die Auszahlungsmonate Sep/Okt. gebunden ist?