Kindergeld eingestellt?

1 Antwort

Erneut Antrag auf Kindergeld stellen und mitteilen ( kurze Schilderung der Sachlage ), dass Du Dich lediglich vorübergehend im Ausland aufgehalten hast, das Kind jedoch sich in Deutschland aufgehalten hat. So kann Dir auch noch bis zu 6 Monaten rückwirkend Kindergeld bewilligt werden - und somit erhältst Du auch den Familienbonus in Höhe von 300 Euro.


Peanut42 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 16:57

Also meinst du, dass der Familienbonus nicht an die Auszahlungsmonate Sep/Okt. gebunden ist?

wilees  04.11.2020, 17:13
@Peanut42

Nein ..... selbst für ein Kind, welches bereits altersbedingt, bzw. wegen Ausbildungsende im Laufe des Jahres aus der Kindergeldzahlung herausgefallen ist, wird dieser gezahlt.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Für Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch mehr auf Kindergeld bestand, jedoch zuvor in einem anderen Monat im Jahr 2020 (zum Beispiel, weil im Juli die Ausbildung abgeschlossen wurde), erfolgt die Auszahlung Mitte November 2020 in Höhe von 200 Euro und Mitte Dezember 2020 in Höhe von 100 Euro.

Peanut42 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 16:48

Aus rechtlicher Sicht sehe ich das genauso. Ich habe einfach Angst (wie schrecklich), dass ich das Kindergeld trotz Anspruch zurück zahlen muss, weil ich meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bin. Und ein Bußgeld obendrauf.

Danke für Deine schnelle Antwort.

Andri123  04.11.2020, 18:13
@Peanut42

Für die Monate, in denen Du nicht in D gemeldet warst, hattest Du ja auch keinen Anspruch. Aber der Kindsvater, wenn er in D gemeldet war.

Andri123  04.11.2020, 16:26

Wenn sie seit Februar/März aus Deutschland abgemeldet war und sich erst in drei Monaten wieder anmelden kann, würde ich das eher über den Lebensgefährten laufen lassen, der ja anscheinend auch der Kindsvater ist.

Ob die 6 Monate rückwirkende Frist auch bei minderjährigen Kindern gelten, für die das KG bereits beantragt war, weiss ich gar nicht; es kann auch anders sein.

Ja, oben im Text steht, dass sie sich schon wieder angemeldet habe, und unten steht, dass sie erst in 3 Monaten einen Termin für die Meldebestätigung habe.

Peanut42 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 16:52
@Andri123

angemeldet bin ich schon wieder. In der Regel verlangt die Familienkasse aber noch eine Meldebescheinigung. Und, da bin ich mir sicher, wird diese auch gefordert. Für mich und das Kind. Für das Kind, damit belegt werden kann, dass es tatsächlich ununterbrochen in Deutschland war und im Haushalt lebt. Danke Dir ;)