Ich habe ende Juni mein Abitur bekommen und werde Mitte September 18 Jahre alt.
Ich habe überlegt ein Studium zu beginnen, jedoch war ich mir bei dem genauen Studiengang unsicher und habe mich entschieden, erst im kommenden Jahr zu studieren.
Nun ist die frage, ob und wie ich für diese zeit Kindergeld beantragen kann. Zum Wintersemester dieses Jahres ist die Anmeldefrist vorbei, wodurch ich auch keine absage bekommen kann, um Bemühungen zur suche eines Studienplatzes nachzuweisen.
wenn ich aber im September 18 werde und im Sommersemester mein Studium beginnen will, kann ich mich dafür auch nur Anfang Januar bewerben.
Muss ich mich jetzt als arbeitslos melden, auch wenn ich das Studium in Erwägung ziehe?