Familienkasse verlangt Nachweise obwohl Ü25?

Ich bin noch bis März 2023 als Student an der Hochschule immatrikuliert.
Im September 2022 bin ich 25 geworden und ab da endete natürlich automatisch die Kindergeldzahlung der Familienkasse an meine Mutter.

Heute (14.02.2023) hat meine Mutter hat einen Brief von der Familienkasse bekommen, indem Nachweise zur Beendigung des Studiums gefordert werden, da sonst "nicht abschließend über den Kindergeldanspruch entschieden werden kann."

1) Warum werden jetzt noch Nachweise gefordert, obwohl ich schon seit Monaten kein Kindergeld mehr bekomme?

Ich kann mir vorstellen, dass die Familienkasse sehen möchte, ob ich nicht schon vor meinem 25. Geburtstag das Studium beendet habe.
Das wäre aber komisch, da sie ja damals eine Immatrikulationsbescheinigung von mir für diesen Zeitraum verlangt und auch bekommen haben.

2) Es wird außerdem gefordert, dass der Nachweis nach Beendigung des Studiums ausgestellt wurde und es wird eine Frist bis zum 10.03.2023 gegeben.

Das ist problematisch, da ich das Studium abbreche und daher logischerweise schon jetzt VOR dem Ende des Studiums (mit dem Antrag der Exmatrikulation) schon die Bescheinigung bekommen habe und nicht erst danach bekommen werde.

Einen Nachweis, der nach dem Ende des Studiums ausgestellt wurde, kann ich also gar nicht bringen, sondern nur meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich jetzt schon habe und aus der hervorgeht, dass das Studium am 31.03.2023 endet.

Was sollte man in diesem Fall machen? (Es wird auf dem Brief mit Rückforderung der Zahlungen gedroht, daher möchte ich nichts falsches machen)

Studium, Kindergeld, Kindergeldanspruch, Familienkasse, Kindergeldkasse, Kindergeldrückzahlung
Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse
Kindergeld eingestellt?

Hallo,

Mein Lebensgefährte hat Post von der Familienkasse bekommen, dass ihm das Kindergeld zugeteilt wird und er einen Antrag stellen soll, da ich ( die Mutter) ins Ausland verzogen wäre. Tatsächlich habe ich mich abgemeldet, konnte mich aufgrund von Corona leider nicht zeitnah wieder anmelden. Dies konnte ich mittlerweile nachholen. Zum Hintergrund: Wir haben überlegt unser Kind evtl. An einer deutschen Schule im Ausland anzumelden und ich hatte ein Stellenangebot für diese Schule. Bevor wir uns entscheiden, ob dies das Richtige ist, bin ich zunächst vorgereist, mit eben dieser Absicht. Kurz nach Abreise kam die Pandemie und Lockdown. Ich habe es gerade noch sehr umständlich und aufreibend wieder zurück geschafft. Zu Hause angekommen, erkrankte plötzlich mein Vater und verstarb schnell darauf. Nur 8 Wochen später meine Mutter, ebenfalls unverhofft. Zudem habe ich eine neue Stelle am Wohnort angenommen und mussten die Kinderbetreuung zu Hause organisieren. Was ich damit sagen will, ist, dass ich nun weiß, dass ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten der Familienkasse hätte Bescheid geben müssen. Ganz ehrlich...ich hatte vieles im Kopf, nur das nicht. Aufgrund der jetzigen Situation bin ich grundsätzlich anspruchsberechtigt. Doch was muss ich tun. Einen neuen Antrag stellen? Eine Veränderungsmittteilung schicken mit Meldebescheinigung ( einen Termin dafür habe ich in 3 Monaten)? Eine Erklärung mit Entschuldigung schicken und um die Aktivierung des Kindergeldkontos bitten, wenn das überhaupt geht. Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

Kindergeld, Kindergeldanspruch
Was bedeutet: Nachweis über das Ende der Schulausbildung?

Hab ein Brief von der Familienkasse erhalten, es geht um das Kindergeld nach meinem Abitur. Folgendes verstehe ich nicht. Da steht: "Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch: Nachweis über das Ende der Schulausbildung". Diese Angaben müssen in 4 Wochen abgeschickt werden. Ich bin aber mitten im Abitur und bekomme mein Abschlusszeugnis in 6 Wochen. Ich verstehe nicht was die von mir verlangen.. wie soll ich denn beweisen dass ich meinen Abschluss habe, wenn ich gerade dabei bin diesen zu machen?? Meine Schulausbildung ist doch gar nicht beendet!
Dazu möchte ich mich nach dem Erhalt meines Abschlusszeugnisses für ein Duales Studium bewerben, welches erst August 2021 anfängt. Aber im Antrag stehen nur diese Optionen zur Verfügung:

Nach der Schulausbildung trifft für das Kind folgender Sachverhalt zu:
Arbeitsplatzsuchend
Berufsausbildung
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Frewilligendienst
Praktikum
Schulausbildung
Studium / Duales Studium
sonstige Ausbildungsmaßnahme
Es wird kein weiterer Antrag auf Kindergeld gestellt

Einige Auswahlen wie Praktikum oder kein Antrag sind natürlich nicht meine Fälle, aber wie soll ich denn angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" sein werde? Einen Arbeitsplatz suche ich ja nicht.. Generell haben in meinem Umkreis nur die wenigsten einen festen Ausbildungs- oder Studiumplatz. Ich verstehe das nicht.

Wie soll ich denn einen Nachweis über das Ende meiner Schulausbildung zeigen und wie soll ich angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" bin? Ich bitte um Hilfe.

Kindergeldanspruch, Familienkasse

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kindergeldanspruch