Hallo zusammen,

ich bin 22 und habe mein Bachelor-Studium dieses Winter-Semester fertig gebracht, und habe vor, im WiSe 23/24 mit meinem Master weiterzumachen. Jetzt weiß ich, dass ja laut Familienkasse für das Kindergeld zwischen Bachelor und Master nur 4 Monate Überbrückungszeit sein dürfen...aber zwischen April und Oktober sinds halt zwangsweise mindestens 5 Monate.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass man trotz des längeren Zeitraums weiterhin Kindergeld beziehen kann? Wäre es theoretisch möglich, sich im SoSe für einen Master einzutragen, dann aber zum WiSe in den, den ich eigentlich möchte, zu wechseln? Bei Fachwechsel wird ja der Bezug vom Kindergeld nicht irgendwie eingeschränkt, oder?

Für eine Antwort wär ich sehr dankbar :)